GEZ Problem

7. Mai 2007 09:24 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von


11:12

In der Praxis meiner Frau ist ein Rundfunkgerät angemeldet.
Dies ist allerdings im Sommer 2005 weggenommen worden und durch einen CD Player ohne Radioteil ersetzt worden. Zusätzlich wurden in 3 Sprechzimmern Lautsprecher installiert um auch Durchsagen machen zu können.Leider wurde vergessen, das Rundfunkgerät abzumelden.
Jetzt war ein GEZ Mann da, der sagte, die 3 Lautsprecher seien anmeldepflichtig und füllte ein Anmeldeformular aus.Da meine Frau noch nicht in der Praxis war, rief die Sprechstundenhilfe zu Hause an und der GEZ Mann wollte wissen, seit wann die Lautsprecher installiert seien. Meine Frau sagte, sie wisse das nicht mehr genau, sie meine im Sommer 2004.
Als sie in die Praxis kam, legte ihr die Sprechstundenhilfe den
Anmeldebogen hin, auf dem der Anmeldetermin 01/2003 eigetragen war.Frage Ist das zulässig, was kann man dagegen tun, und wie verhält es sich seit 01.01.2007 mit dem in der Praxis eingetzem PC als "neues"Rundfunkgerätund den Lautsprechern?

7. Mai 2007 | 09:33

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


dieses Vorgehen der GEZ ist nicht nau, aber auch nicht zulässig.


Ihre Frau sollte die Erklärung, soweit sie von einer vertretungeberechtigten Mitarbeiterin unterschrieben worden ist, sofort schriftlich anfechten, da die Zeiten nicht stimmen.


Auch sollte das Rundfunkgerät schnell abgemeldet werden, da erst ab Abmeldung die Zahlungspflicht entfällt. Da der CD-Player keine Empfangsmöglichkeit hat, gilt er auch nicht als Rundfunkgerät.


Die Lautsprecher, da sie eine eigene sogenannte Hörstelle darstellen, waren aber in der Tat anmeldepflichtig.

Ab Sommer 2004 wird sie aber bis zur Abmeldung zahlen müssen.



Da nach Ihrer Darstellung derzeit keine Empfangsgeräte in der Praxis sind, wäre nun der PC anmeldepflichtig.

Derzeit laufen noch einige Verfahren zur Rechtmäßigkeit der "PC-Gebühr", die aber allesamt noch nicht abgeschlossen sind, so dass die Zahlung nur unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden sollte.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 7. Mai 2007 | 10:39

Hallo Herr Bohle,
vielen Dank; warum Nachzahlen ab Sommer 2004, wo doch die Lautsprecher tatsächlich erst sommer 2005 installiert wurden?
Auf die Frage, PC und die 3 Lautsprecher sind sie garnicht eingegangen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Mai 2007 | 11:12

Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Erstfrage wurde das Gerät im Sommer 2005 WEGGENOMMEN und Ihre Frau hat angegeben, dass seit Sommer 2004 die Lautsprecher installiert wurden.

Dieses habe ich bei der Beantwortung dann auch unterstellt.

Ab Sommer 2004 (Installation der Lautsprecher nach den mir mitgeteilten Fakten) bis zur Abmeldung wird daher zu zahlen sein, und zwar auch für die Lautsprecher. Diese Lautsprecher (siehe Erstanwort) stellen eine anmeldepflichtige gesonderte Hörstelle dar, was ich gerne nochmals wiederhole.

Wiederholen möchte ich auch, dass der PC gebührenpflichtig ist, da nun nach Ihren Angaben kein Empfangsgerät mehr vorhanden ist. Dann tritt aber der PC -ermäßigt- an die Stelle des nicht mehr vorhandenen Empfangsgerätes.

Ergo: Die Abmeldung sollte nach Entfernen des Erstgerätes erfolgen; der PC mit Lautsprechern muss neu angemeldet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

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