Sehr geehrter Ratsuchender,
dieses Vorgehen der GEZ ist nicht nau, aber auch nicht zulässig.
Ihre Frau sollte die Erklärung, soweit sie von einer vertretungeberechtigten Mitarbeiterin unterschrieben worden ist, sofort schriftlich anfechten, da die Zeiten nicht stimmen.
Auch sollte das Rundfunkgerät schnell abgemeldet werden, da erst ab Abmeldung die Zahlungspflicht entfällt. Da der CD-Player keine Empfangsmöglichkeit hat, gilt er auch nicht als Rundfunkgerät.
Die Lautsprecher, da sie eine eigene sogenannte Hörstelle darstellen, waren aber in der Tat anmeldepflichtig.
Ab Sommer 2004 wird sie aber bis zur Abmeldung zahlen müssen.
Da nach Ihrer Darstellung derzeit keine Empfangsgeräte in der Praxis sind, wäre nun der PC anmeldepflichtig.
Derzeit laufen noch einige Verfahren zur Rechtmäßigkeit der "PC-Gebühr", die aber allesamt noch nicht abgeschlossen sind, so dass die Zahlung nur unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Hallo Herr Bohle,
vielen Dank; warum Nachzahlen ab Sommer 2004, wo doch die Lautsprecher tatsächlich erst sommer 2005 installiert wurden?
Auf die Frage, PC und die 3 Lautsprecher sind sie garnicht eingegangen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Erstfrage wurde das Gerät im Sommer 2005 WEGGENOMMEN und Ihre Frau hat angegeben, dass seit Sommer 2004 die Lautsprecher installiert wurden.
Dieses habe ich bei der Beantwortung dann auch unterstellt.
Ab Sommer 2004 (Installation der Lautsprecher nach den mir mitgeteilten Fakten) bis zur Abmeldung wird daher zu zahlen sein, und zwar auch für die Lautsprecher. Diese Lautsprecher (siehe Erstanwort) stellen eine anmeldepflichtige gesonderte Hörstelle dar, was ich gerne nochmals wiederhole.
Wiederholen möchte ich auch, dass der PC gebührenpflichtig ist, da nun nach Ihren Angaben kein Empfangsgerät mehr vorhanden ist. Dann tritt aber der PC -ermäßigt- an die Stelle des nicht mehr vorhandenen Empfangsgerätes.
Ergo: Die Abmeldung sollte nach Entfernen des Erstgerätes erfolgen; der PC mit Lautsprechern muss neu angemeldet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle