Guten Tag!
Also zu meiner Frage.
Ich habe in einem Warenhaus zwei Marken-T-Shirts anprobiert. In der Überlegung, ob und was ich davon kaufe und wie es zu den Unterteilen passen würde, habe ich die Teile mitgenommen (in die Tasche gelegt). 2 Werkstöcke unten habe ich mir noch eine Jeans mit den Teilen anprobiert und zu dem Entschluß gekommen, nichts zu kaufen. In der Anprobekabine habe ich die gesamte Ware liegen lassen. Am Ausgang bin ich von einem Detektiv aufgehalten und in einen separaten Raum mit Videoüberwachung begleitet worden.
Dort hat man meine Tasche durchsucht. Da ich nichts bei mir gehabt habe und den Diebstahl nicht zugegeben habe, hat man mir mit der Polizei bedroht. Später haben die die Sachen in der Anprobekabine aufgefunden.
Aus der Zeitnot (die Kinder sollten von dem Kindergarten abgeholt werden und mit der Polizei hätte es viel Zeit in Anspruch genommen) habe ich die Beschuldigung des versuchten Diebstahls unterschrieben und Aufwandsgebühren i.H.v. € 50,00 bezahlt.
Außerdem hat man mir statt zwei Sachen drei eingetragen, und eins davon, was einteilig war, als Twinset. Alles zusammen im Wert 384,90 Euro.
Ich habe 1 Jahr Hausverbot bekommen, hätte aber gerne nochmals mit dem Management gesprochen. Darf ich für diesen Zweck trotzdem ins Geschäft herein?
Was kommt jetzt auf mich zu und wie ich mich zu verhalten habe?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie dürfen aufgrund des Hausverbotes das Geschäft auf keinen Fall betreten, es sei denn, Sie werden explizit eingeladen. Daher rege ich an, wenn überhaupt, nur telefonisch mit dem Management in Kontakt zu treten.
Das Geschäft wird vermutlich Strafanzeige bei der Polizei stellen und diese wird Sie zur polizeilichen oder staatsanwaltlichen Vernehmung laden.
Bei den entsprechenden Ermittlungen stehen Sie vor dem durchaus handfesten Problem, daß Sie die Beschuldigung des versuchten Diebstahls unterschrieben haben. Dadurch werden alle Abstreitungen und Gegendarstellungen unglaubhaft. Daher sollten Sie, sobald die Staatsanwaltschaft oder die Polizei sich meldet, einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens hinzuziehen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller1. Mai 2007 | 01:19
Wie lange kann es dauern bis zur Vernehmung kommt und
mit welcher Strafe muss man bei versuchtem Diebstahl evtl rechnen?
Besten Dank im Voraus!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt3. Mai 2007 | 02:47
Sehr geehrter Ratsuchender,
es wird ca. zwei Wochen bis mehrere Monate bis zur Vernehmung dauern. Dies hängt sehr von der Polizei ab.
Der Strafrahmen bei Diebstahl liegt bei bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die konkrete Höhe hängt von sehr vielen Faktoren ab und kann daher aus der Distanz nur sehr schwer bis unmöglich geschätzt werden.