Garantiefall bei Brillen

| 16. Dezember 2013 09:37 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


13:23

•Geld zurück Garantie bei
Nichtgefallen oder Unverträglichkeit"

Ich habe vor 5 Monaten eine neue Gleitsichtbrille machen lassen. Leider konnte ich mit der überhaupt nicht gut sehen. Ich bin dann auf Anraten eines Mitarbeiter des Optikers zum Augenarzt um festzustellen, ob ich Grauer Star habe. Mein Augenarzt hatte leider erst nach 5 Monaten einen freien Termin und so bin ich zu einem fremden Augenarzt gegangen, der hat mir dann gesagt, ich hätte Grauer Star und ich müsste sofort operiert werden. Das war für mich ein Schock, da ich eigentlich keine Symptome des Grauen Stars an mir feststellen konnte. Also wollte ich eine zweite Meinung von meinem Augenarzt, zu dem ich Vertrauen hatte. Ich bin dann zum Optiker und habe ihm das so erzählt. Dieser meinte dann, er denkt nicht, dass das Grauer Star ist. Mein Problem wäre eher, dass der Unterschied zwischen dem rechten und dem linken Auge zu groß wäre und ich deshalb nicht mehr gut sehen kann. Er bot mir an, die Brille eine Stärke weniger zu machen. Es wäre ein Versuch. Aber auch damit konnte ich mit der Brille nicht richtig sehen. Zwischenzeitlich war der Termin bei meinem Augenarzt gekommen und dieser stellte dann tatsächlich auch Grauer Star fest. Nun muss ich operiert werden und der Augenarzt sagt, dass ich danach nur noch eine Lesebrille benötige.
Ich habe nun beim Optiker die Garantie eingefordert, da ich mit der Brille nach der OP nichts mehr anfangen kann. Der möchte aber auf die Garantie nicht eingehen und hat mir nun eine Kulanzlösung angeboten: Ich bekomme nach der OP die Gläser kostenlos ausgetauscht. Dazu muss ich noch sagen, dass der Optiker der Meinung ist, dass ich auch nach der OP noch eine Gleitsichtbrille benötige. Wenn ich jedoch nur noch eine Lesebrille benötige, wäre diese wesentlich billiger als die Gleitsichtbrille. Was ist dann mit dem Differenzbetrag?
Kann ich auf die Geld zurück Garantie bestehen oder hat der Optiker das Recht, mir diese zu verweigern?

16. Dezember 2013 | 10:24

Antwort

von


(1245)
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07749 Jena
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Sie schreiben, dass von Anfang an Probleme mit dieser Brille bestanden.

Dieser Mangel wurde auch direkt beim Optiker angezeigt und dieser hat Ihnen die Empfehlung gegeben, sich an einen Augenarzt zu wenden.

Insoweit war der Mangel auch beim Optiker von Anfang an bekannt.

Die Brille ist also nach § 434 BGB mangelhaft, sodass man nach § 437 BGB seine Gewährleistungsrechte geltend machen kann.

Hiernach hat der Optiker den Mangel zu beheben.

Wenn es zusätzlich noch eine Geld-zurück-Garantie gibt, dann greift auch diese, sodass der Optiker die Brille zurücknehmen muss.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 16. Dezember 2013 | 10:34

Soll ich dann die OP abwarten und danach die Ansprüche geltend machen oder eher sofort die Brille zurück geben?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Dezember 2013 | 13:23

Sehr geehrter Fragesteller,

da die Brille schon jetzt mangelhaft ist, sollten Sie die Ansprüche auch umgehend geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 16. Dezember 2013 | 15:38

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