Ich habe in Immoscout eine Eigentumswohnung gesehen, die über Makler inseriert worden ist.
Darauf hin, habe ich den Makler angeschrieben und um ein Besichtigungstermin gebettet.
Anschließend habe ich mit dem Makler telefoniert, aber ein Besichtigungstermin ist noch nicht vereinbart worden.
Zwischenzeitlich ist die gleiche Wohnung von einem anderen Makler inseriert worden, mit deutlich weniger Maklerprovision.
Meine Fragen:
1. In welche Moment ist die Maklerprovison fällig?
2. Darf ich den zweiten Makler anschreiben und einen Termin über ihn vereinbaren?
3. Kann ich mit den ersten Makler, auf Grund der Situation über die Provisionssatz verhandeln?
4. Welche Vorgehensweise wäre in so einem Fall am sinnvollsten bzw. auch rechtlich korrekt?
1. In welche Moment ist die Maklerprovison fällig?
Die Maklerprovision ist in der Regel erst bei Abschluss eines Kaufvertrages fällig.
2. Darf ich den zweiten Makler anschreiben und einen Termin über ihn vereinbaren?
Das können Sie tun, da Sie dem ersten Makler keine Verpflichtung schulden.
3. Kann ich mit den ersten Makler, auf Grund der Situation über die Provisionssatz verhandeln?
Der Prozentsatz ist frei verhandelbar, sdoass es Ihnen freisteht, mit diesem zu handeln.
4. Welche Vorgehensweise wäre in so einem Fall am sinnvollsten bzw. auch rechtlich korrekt?
An Ihrer Stelle würde ich den Kontakt mit dem ersten Makler aufgeben und die weitere Korrespondenz ausschließlich mit dem zweiten Makler führen, da sich ein Makler kaum darauf einlassen dürfte, etwas an der Provision zu machen. Das würde sonst nur in eventuelle Streitigkeiten ausarten, sodass ich Ihnen die angenehmere Variante mit dem zweiten Makler nur dringend raten kann.