Mieter zahlt schon die erste Miete nicht

15. April 2007 16:06 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Eckart Johlige, Dipl.-Jur.

Zusammenfassung

Was kann ich als Vermieter machen, wenn der Mieter nicht einmal die erste Monatsmiete zahlt?

Sie sind zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten (zwei Monatsmieten alleine reichen nicht) oder an mehr als zwei Terminen hintereinander in Zahlungsrückstand mit der Miete gerät. In der Kündigung muss der Grund der Kündigung angegeben werden. Da Einschreiben leider häufig mit Zustellungsnachweisproblemen behaftet sind, empfiehlt es sich die Zustellung der Kündigung über Gerichtsvollzieher zu bewirken.

Sehr geehrte Damen und Herren,

für mich ist dieses Metier ´Vermieterin sein´ neu und möglicher weise bin ich gleich beim ersten mal an einen Mietnomaden geraten.

zum Sachverhalt:
Ende März habe ich mit einem Mieter einen Mietvertrag geschlossen (Formular aus dem Schreibwarenladen, keine besonderen Vereinbarungen).
Der Vertrag gilt ab 1. April (unbefristet).
Bis heute, 15. April, sind weder Miete noch Kaution gezahlt worden.
Für die Kaution hatten wir vereinbart, 2 Kaltmieten in 3 Raten, da er vorher arbeitslos war.
die Schlüssel bekam er Ende März, da er bei der Freundin angeblich ausziehen musste usw ...

da auch auf tel Nachfrage etc keine Rückmeldung im Sinne von ´Bankirrläufer´ oder ich ´zahle morgen´kommt, vermute ich, es wird darauf hinauslaufen, dass er die zweite Miete für Mai zahlt, um einer Kündigung zu entgehen .. ja vielleicht zahlt er, vielleicht auch nicht.
Kaution hat er bisher ebenfalls nicht, auch nicht teilweise gezahlt.

meine konkreten Fragen an Sie sind:
* ist die erste Miete etwas besonderes im Sinne von ´wenn Mieter die 1. Miete nicht zahlt ist der Vertrag nicht zu stande gekommen´?
* spielt die nicht gezahlte Kaution eine besonder Rolle?
* welche Fristen sollte ich als Vermieterin einhalten? Welches Procedere hinsichtlich Mahnungen? Einschreiben, Anzahl der Mahnungen?
* was kann ich in der Vorbereitung richtig machen für mögliche weitere Schritte ..Stichwort Räumungsklage, Lohnpfändung (so das mit der neuen Arbeitsstelle nicht ein fake war)

ja ja, lessons learnt ;-)

herzliche Grüße aus Berlin und einen schönen Sonntag!

gs


Eingrenzung vom Fragesteller
15. April 2007 | 16:07

Sehr geehrte Fragestellerin,

der Mietvertrag ist wirksam zustande gekommen. Daran ändern auch fehlende Kaution und ausbleibende erste Mietzahlung nichts.

Da Mietzahlungen nach festen Zeitpunkten bemessen sind, ist eine Mahnung hier entbehrlich, dies wird durch § 543 BGB sogar ausdrücklich erwähnt. Sie sind also zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten (zwei Monatsmieten alleine reichen nicht) oder an mehr als zwei Terminen hintereinander in Zahlungsrückstand mit der Miete gerät.

Ich würde Ihnen daher auch sofort zur fristlosen Kündigungen raten. Die Erfahrung zeigt, dass ein längeres Zuwarten und Abmahnen fruchtlos ist und die gerichtliche Räumung nur unnötig hinauszögert. Der Mieter hat außerdem die Möglichkeit die Kündigung und Räumung durch Zahlung abzuwenden. In der Kündigung muss der Grund der Kündigung angegeben werden.

Da Einschreiben leider häufig mit Zustellungsnachweisproblemen behaftet sind, empfehle ich die Zustellung der Kündigung über Gerichtsvollzieher zu bewirken, auch wenn dies teurer ist.

Die Räumung und Lohnpfändung setzen ein vorheriges Räumungs- und Zahlungsurteil voraus. Bei Problemen bei der Durchsetzung der Kündigung können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Eckart Johlige, Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 15. April 2007 | 23:16

Mit "sofort" ist natürlich gemeint, dass die Kündigung ausgesprochen werden sollte, wenn die Maimiete nicht fristgemäß eingegangen ist.

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