Sehr geehrte Ratsuchende,
auch Kinder sind ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB
).
Dabei besteht beim Elternunterhalt ein Selbstbehalt von 1.250,- EUR zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens (nach OLG Düsseldorf).
Ihre Unterhaltspflicht tritt ein, sobald Ihre Mutter bedürftig wird. So z. B., wenn sie über keine ausreichende Altersversorgung verfügt oder die Rente nicht für die Kosten eines Alters- oder Pflegeheims ausreicht.
Ein Umzug in eine günstigere Wohnung wird regemäßig nicht verlangt. (einzelfallabhängig)
Wenn Sie heiraten würden, bestünde keine unmittelbare Unterhaltspflicht Ihres Gatten gegen Ihre Mutter. Da er Ihnen gegenüber jedoch unterhaltspflichtig ist, kann sein Einkommen, für den Fall, dass Sie kein entsprechendes Einkommen haben, für den Unterhalt Ihrer Mutter herangezogen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichem Gruß,
Timm
Rechtsanwalt
Unterhalt Mutter
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Markus Timm
Meine Mutter kommt in einigen Jahren in die Rente, wird aber nur eine minimle Rente plus eine sehr kleine Lebensversicherung bekommen.
Nun habe ich gelesen, dass Kinder unterhaltspflichtig sind für die Eltern.
Wann und was genau würde dann geschehen?
Ich habe von einem Betrag gelesen (1000,--€ Selbstbehalt), heisst das konkret, dass ich mein gesamtes Gehalt "abgeben" müsste und nur noch 1000,--€ zum Leben hätte? Ich habe ein sehr gutes Gehalt, habe aber auch entsprechend hohe Lebenshaltungskosten (z.B. eine relativ hohe Miete). Kann der Staat verlangen, dass ich in eine kleinere Wohnung ziehe? Ich lebe mit meinem Freund zusammen.
Und wäre ich verheiratet, wäre mein Mann dann für meine Mutter u.U. auch unterhaltspflichtig (sofern ich z.B. Kinder erziehen würde)?
Ich mache mir ziemlich viele Gedanken, seit ich weiss, dass sie in einigen Jahren in eine missliche Lage kommen wird.
Besten Dank für Ihre Antwort!
Viele Grüsse.
Eltern Eltern Mutter Selbstbehalt Rente
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