Meine Frau arbeitet in einer Groß-Gastronomie. Bei Ihrem Betrieb wird von allen Mitarbeitern aus "organisatorischen Gründen" gefordert, dass zur Spätschicht , die von 15.00 Uhr bis 00.00 Uhr dauert, die Pause gleich zu Beginn eingebracht werden soll. Das heisst, meine Frau stempelt um 15.00 Uhr ein und muss dann erst mal in Pause gehen bis 15.45 Uhr. Dann arbeitet sie durch bis 00.00 Uhr. Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Pause fordert doch eine Unterbrechung der Arbeit, oder?
die Pausenverteilung ist tatsächlich gesetzeswidrig und widerspricht § 4 ArbZG
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Die Ruhepause muss innerhalb der Arbeitszeit liegen, also eine angemessene Zeit nach Aufnahme und vor Ende der Arbeit. Ihre Frau wird entgegen der genannten Vorschrift aber mehr als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.