und nun der nächste Fall ( schön das es Euch gibt :-) ):
Ein Arbeitnehmer - Aushilfe berechnet uns eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Monat und dies über einen Zeitraum von 2 Jahren. Nun stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter wahrscheinlich die Unterschriften der Auftragnehmer ( Kunden) im Arbeitsrapport gefälscht hat und es pro Monat nur 20 Arbeitsstunden gearbeitet hat.
1. Schreiben unseres Arbeitnehmers:
: ich habe mich bei Ihrem Kunden entschuldigt und gestanden dass ich in den letzten Jahren meine Arbeitszeit nicht korrekt aufgeschrieben habe, Ich werde für den
Schaden aufkommen.
Auf meine telefonische Anfrage wie er sich die Schadensregulierung vorstellt kam die Antwort : - wichtig sei ihm hier nur, dass man das mit der Unterschriftenfälschung nicht mehr weiterverfolgt - ich nehme an, dass er im Arbeitsrapport
nicht die Unterschriften des Kunden gefälscht hat - sondern, dass er anstatt des Kunden
die Unterschriften von Familienangehörigen - sehr unleserlich im Rapport eingetragen hat -
diese unleserlichen Unterschriften im Arbeitsrapport können keinem Kunden zugeordnet werden. Dies ist aber eine Vermutung.
Er biete uns eine Schadensregulierung an - dann kam nachstehendes Schreiben :
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätige ich Schadensgutmachung zahle ich für 2 Jahre 100,00 €im Monat.
Ich bitte um Bestätigung .
Meine Fragen:
Langen die 2 Schriftstücke aus, um ihn auf die monatliche Schadenswiedergutmachung festzunageln, wenn er dann die monatliche Rückzahlung von 100,00 € nicht vornimmt ?
wie muss gegebenen falls ein Rechtssicherer Text aussehen ?
Vielen Dank wie immer
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Rückzahlung
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen und unter Berücksichtigung des geringen Einsatzes wie folgt:
Ein rechtssicheres Anerkenntnis sollte auf jeden Fall den Grund des Anspruches, die genaue Höhe, eine Verzinsung der jeweiligen Restschuld, Ratenhöhe und jeweiligen Zahlungszeitpunkt, ferner die Regelung enthalten, dass Teilzahlungen gemäß § 367 BGB
verrechnet werden und eine Verfallklausel für den Fall enthalten, dass der Schuldner mit einer Rate für einen bestimmten Zeitraum in Verzug gerät.
Die von Ihnen zitierten Schriftstücke erfüllen diese Voraussetzungen nicht vollständig. Von daher sind sie sicher nicht optimal.
Sie sollten für eine rechtssichere Formulierung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wobei Sie aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes die dann entstehenden Gebühren vom Gegner ersetzt verlangen können.