Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
Vorab darf ich darauf hinweisen, dass eine Aufhebungs- oder Abfindungsvereinbarung das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern ist. Eine wasserdichte Vereinbarung hängt damit von den Parteiinteressen ab.
Ich habe nachfolgen die wichtigsten Punkte aufgeführt, die in eine solche Vereinbarung aufzunehmen sind.
Bei Rüpckfragen stehe ich gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Aufhebungsvertrag
zwischen XXX, Geschäftsführender Gesellschafter der YYY GbR
Gesellschafter zu 1
und WWW, Geschäftsführender Gesellschafter der YYY GbR
Gesellschafter zu 2
wird folgender Aufhebungs- und Auflösungsvertrag geschlossen:
§ 1 Beendigung der YYY zum
Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Gesellschaftsverhältnis der YYY GbR zum beendet ist.
§ 2 Fortführung des Betriebes und des Mietvertrages
Der Gesellschafter zu 1 führt die YYY GBR als Einzelunternehmen ab dem fort und stellt den Gesellschafter zu 2 von allen bekannten und nicht bekannten Verpflichtungen der YYY GbR frei.
§ 3 Abfindungvergütung
Die Abfindung ist durch den Gesellschafter zu 1 an den Gesellschafter zu 2 zu zahlen und wird wie folgt zur Zahlung fällig.
§ 4 Gesellschafterunterlagen
§ 5 Rückgabe von Firmenunterlagen und –gegenständen
§ 7 Erledigungsklausel
Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit diesem Aufhebungs- und Auflösungsvertrag alle Punkte betreffend der YYY GbR abschließend geregelt sind.
§ 8 Schriftform
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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