was kommt auf mich zu? Betrug? Untreue?

20. März 2007 21:33 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


folgender Sachverhalt:

Ich bin Auslieferungsfahrer für einen Getränkemarkt. Manchmal fahren wir mit einem beladenen LKW Kunden ab und fragen, was sie bräuchten. Nun bin ich zu so einem Kunden gefahren und er wollte 5 Kisten einer bestimmten Spirituose, so schrieb er es auch auf den Lieferschein, bevor dieser den Unterschrieb ging er nochmal an sein Handy telefonieren und legte den Lieferschein weg, diese Gelegenheit nuzte ich um aus der 5 eine 15 zu machen. Er Unterschrieb den Lieferschein anschließend ohne die Veränderung der Zahl bemerkt zu haben. Diese Lieferscheine werden an seinen Chef (durchschrift) weitergegeben, der diese dann mit meinem Chef abrechnet und bezahlen muss. Ich habe nun die 10 übrigen Kisten privat weiterverkauft und den Gewinn eingestrichen (ein Gewinn von über 500 €, es waren recht teure Spirituosen).

meine Frage nun ist was auf mich zukommt? Wie habe ich mich Strafbar gemacht? Betrug? ich meine getäuscht hab ich den Händler oder den Chef ja nicht, er hat ja das unterschrieben was er auch dachte was er unterschreibt oder? Soweit ich mich nun im Internet informiert habe kommt noch Untreue ggü meinem Chef in Betracht oder Urkundenfälschung wegen Verändern des Lieferscheins??? noch irgendetwas?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Hier liegen meiner Ansicht nach eine Urkundenfälschung und (versuchter) Betrug in Tatmehrheit vor.
Die Besonderheit beim Betrug ist, dass der Getäuschte (Unterschreibende) und der Geschädigte (hier der Chef des Unterschreibenden) nicht identisch sein müssen. Wichtig ist nur, dass der Getäuschte „im Lager“ des Geschädigten steht, was hier der Fall ist, weil der Getäuschte der Angestellte des Geschädigten ist.

Eine Untreue nach § 266 StGB mag ich hier so nicht zu erkennen.

II. Es ist, was das konkrete Strafmaß angeht, prinzipiell kaum erheblich, ob hier eine Urkundenfälschung allein oder in Tatmehrheit mit Betrug vorliegt. Als Strafe können Sie mit einer Geldstrafe rechnen, ca. in Höhe von 30 Tagessätzen à 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens.
Allerdings soll noch darauf hingewiesen werden, dass das konkrete Strafmaß Sache des Tatrichters ist.

III. Im Übrigen m,möchte ich darauf hinweisen, dass ein Geständnis sich strafmildernd auswirken würde. Allerdings müssten Sie im Fall des Entdeckens mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER