Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts und Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Wenn Ihr Mann bei der Eheschließung mit Ihnen bereits anderweitig verheiratet war, hat er gegen das Eheverbot des § 1306 BGB
verstoßen. Nach dieser Vorschrift darf eine Ehe nicht geschlossen werden, wenn einer der Partner bereits verheiratet ist.
Die zweite Ehe kann dann durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. Dies ergibt sich aus §§ 1313
, 1314 BGB
.
Sie sollten sich an einen im Familienrecht erfahrenen Anwalt wenden, der für Sie dann möglichst schnell einen Antrag auf Aufhebung Ihrer Ehe beim zuständigen Amtsgericht stellt.
Sollte Ihr Mann nicht freiwillig ausziehen, muss ggf. ein Antrag auf Zuweisung der Wohnung gestellt werden. Bei Dringlichkeit ist dies auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes möglich, so dass eine kurzfristige Regelung der Wohnverhältnisse erreicht werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwältin für Familienrecht Anja Holzapfel, Rechtsanwältin
Scheidung oder Annullierung der Ehe?
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Familienrecht
Beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Zusammenfassung
Wenn einer der Ehepartner bei Eingehung der Ehe bereits mit einem Dritten verheiratet war, kann die Ehe auf Antrag vom Gericht aufgehoben werden.
Wenn einer der Ehepartner bei Eingehung der Ehe bereits mit einem Dritten verheiratet war, kann die Ehe auf Antrag vom Gericht aufgehoben werden.
Ich bin seit mehreren Jahren verheiratet und habe meine Ehe für ganz gut gehalten. Vor einiger Zeit habe ich jedoch herausgefunden, dass mein Mann im Kosovo (er stammt von dort) als verheiratet gilt. Dort hat er sogar während unserer Ehe mit seiner angeblichen "Ex" noch Kinder in die Welt gesetzt. Er ist also ein Bigamist.
Leider habe ich den Fehler gemacht, ihm nach einer Aussprache noch einmal auf den Leim zu gehen. An seinem Verhalten merke ich, dass er mich inzwischen gar nicht mehr ernst nimmt.
Das Maß ist nun voll, und ich möchte mich von ihm trennen. Ein Zusammenleben ist für mich absolut nicht mehr zumutbar. Wir leben in meiner Eigentumswohnung. Also muss er gehen. Was kann ich tun, um ihn SCHNELLSTMÖGLICH loszuwerden?
Scheidung Scheidung verheiratet Gericht Aufhebung
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