Beurlaubung wegen Auslandsaufenthalt (Beamte)

15. August 2013 13:18 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Beamter bei einer Kommune (Stadtverwaltung) In meinem Beruf habe ich bereits alle Ziele erreicht, verfüge über Berufserfahrung und könnte hier nur noch prommovieren.

Momentan möchte ich aber gern meine beruflichen Aktivitäten in den Dienst anderer
Menschen stellen und nicht mehr selbst Mittelpunkt (meiner eigenen Interessen) sein.

Ich habe eine Stelle im Ausland (nicht EU) in einer Stadtverwaltung in Aussicht und möchte dort gern in Not geratenen Menschen helfen.

Frage 1:
Welche Möglichkeiten der befristeten Beurlaubung (ca. 3 Jahre) als Beamter hätte ich ?

15. August 2013 | 14:53

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantwortet:

Hier käme grundsätzlich eine Urlaubsgewährung (ohne Bezüge) in Betracht.

Eine entsprechende Regelung hierzu findet sich in § 14 Abs. 1 UrlVO.

Hiernach kann grundsätzlich einem Beamten Urlaub aus sonstigen Gründen bewilligt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Eine Beurlaubung für über 6 Monate ist aber vom Grundsatz nicht möglich. Dieses kann nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt werden und steht im Ermessen des Dienstherrn.

Im Ergebnis könnten Sie also einen Urlaub ohne Bezüge bei Ihrem Dienstherrn beantragen, große Erfolgsaussichten sehe ich aber aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung leider nicht.

Auch kommt leider keine Dienstbefreiung nach § 16 UrlV in Betracht, da keiner der im Gesetz hierfür genannten Gründe vorliegt nach Ihrer Schilderung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichem Gruß von der Nordsee

Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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