Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die von Ihnen begehrte Domain weder Ihr Namensrecht, noch ein Ihnen zustehendes Markenrecht verletzt und sich auch wettbewerbsrechtlich keine Verletzung erkennen lässt, werden Sie keinen Anspruch geltend machen können.
Nach Ihrer Schilderung nutzen Sie die Domains rein privat, so dass obige Rechtsverletzungen ausscheiden dürften. Selbst wenn Sie mit der Webseite Geld verdienen möchten, ist weder Ihr Namensrecht, noch eine Markenrechtsverletzung ersichtlich.
Es ist auch legitim, dass der Domaininhaber verschiedenen Interessenten verschiedene Angebote unterbreitet. Offenbar ist er der Ansicht, an Ihnen mehr Geld verdienen zu können, als an Ihrem Lebensgefährten. Dass er von Ihnen also mehr verlangt, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Ich sehe also keine Chancen, die Herausgabe des Domainnamens gerichtlich zu erzwingen, da es schlicht an einer Anspruchsgrundlage fehlen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht