Dacherhöhung

31. Juli 2013 09:50 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


14:52

Zusammenfassung

Darf mein Nachbar ohne meine Zustimmung das gemeinsame Dach unseres Reihenhauses für einen Dachausbau erhöhen?

Für die Umwandlung eines Dachbodens von einem Lagerraum in Wohnraum ist eine Baugenehmigung erforderlich. Bei einer Dacherhöhung wird in die Statik eingegriffen, auch wenn keine Nutzungsänderung geplant ist. Die Baubehörde muss prüfen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Da bei einer Dacherhöhung im Regelfall die Belange des Nachbarn berührt werden, wird die Behörde Sie in das Verfahren einbeziehen. Denn es ist aufgrund des Rücksichtnahmegebotes zu prüfen, ob die Baumaßnahme zu einer für Sie unzumutbaren Beeinträchtigung führt und Ihre Zustimmung zur der geplanten Dachaufstockung erforderlich ist.

Der Anwalt meines Nachbarn (Reihenhaus) hat mich informiert, dass der Nachbar sein Dach um 10cm erhöhen wolle. Er behauptet, das müsse ich dulden. Grund seien energetische Maßnahmen.
Weil wir eine durchgehende Dachhaut haben, habe ich um Einblick in die Baupläne gebeten. Diesen habe ich trotz mehrfacher Bitte nicht erhalten. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich mein Dach problemlos ohne Anhebung isoliert hätte und auch mehrere baugleiche Reihenhäuser der Umgebung isoliert wurden, ohne dass das Dach angehoben wurde. Meine auch durch andere Anzeichen begründete Annahme ist, dass in Wahrheit ein Ausbau des ursprünglich nur als Lagerraum konzipierten Dachbodens, der nur über eine hölzerne Schiebetreppe erreichbar war, in einen normalen Wohn- und/oder Aufenthaltsraum (oder Räume) geplant ist, Zu den Indizien gehört der Ersatz eines bisher kleinen Lüftungsfensters durch zwei große Dachflächenfenster
Meine Fragen sind: Habe ich in so einem Fall Anspruch auf Einblick in die Bauunterlagen, bzw detaillierte Darlegeung, was genau am Übergang zwiwschen den Dächern geplant ist, z.B. wie die Abdichtung erfolgt etc.
Wäre für einen derartigen Umabu denn nicht überhaupt eine Genehmigung durch das örtliche Bauaufsichtsamt erforderlich? (Laut telef. Auskunft des Amtes liegt kein Genehmigungsantrag vor) und kann ich den Arbeiten zumindest so lange erfolgreich widersprechen, bis ein solcher Antrag nachgeholt und genehmigt ist? Oder zumindest so lange, bis ich ausreichend Gelegenheit hatte, evtl. Bauunterlagen daraufhin zu prüfen, ob und wie weit die Arbeiten sich auf mein Haus auswirken können?.

31. Juli 2013 | 11:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.

Für eine Nutzungsänderung des als Lagerraum ausgelegten Dachbodens in einen Wohnraum benötigt Ihr Nachbar auf jeden Fall eine Baugenehmigung gem. § 61 LandesBauO Rheinland-Pfalz.
An die Gestaltung von Wohnräumen werden nämlich andere Anforderungen gestellt, als an Speicherböden. Auch wird in die Statik bei einer Dacherhöhung eingegriffen, selbst wenn keine Nutzungsänderung geplant ist. Und all dies zu überprüfen, ob nun eine Baugenehmigunger forderlich ist oder nicht ist Sache der Baubehörde.

Sie sollten schriftlich die Baubehörde von der geplanten Dacherhöhung Ihres Nachbarn unterrichten, die Baubehörde wird alsdann Ihren Nachbarn auffordern, Stellung zu nehmen und die diesbezüglichen Unterlagen anfordern. Da bei einer Dacherhöhung im Regelfall die Belange des Nachbarn berüht werden, wird die Behörde in das Verfahren Sie mit einbeziehen. Denn es ist aufgrund des Rücksichtnahmegebotes zu prüfen, ob die Baumaßnahme zu einer für Sie unzumutbaren Beeinträchtigung führt und Ihre Zustimmung zur der geplanten Dachaufstockung erforderlich ist.


Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 31. Juli 2013 | 12:46

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
für Ihre Antwort bedanke ich mich, und ich hätte mir auch vorgestellt, dass es mit dem Bauamt so gehen müsste. Diese scheint aber immer die Augen zu verschließen, wenn es um meine Nachbarn geht. Als sie einen Wintergarten errichteten (der wohl teheoretisch zuspflichtig wäre, sagte deas Bauamt, die Nachbarn wollten doch nur eine Überdachung, die sei genehmigungsfrei. Es reagierte auch nicht, als ich Fotos einreichte, dass rundum Wände errichtet wurden, also doch ein Wintergarten. Jetzt sagt das Bauamt, bei energetischen Sanierungen dürften Nachbarn ohne Baugenehmigung um 10cm erhöhen und bei der Umwanddlung in Aufentahltsräume beruft es sich auf §63 (2) nr 3: Dera ausbau von Dachräumen sei Genehmigungsfrei. Meine Einwände, dass für Aufenthaltsräume doch regiäre Treppen nötig seien, büglet es ab. Daher meine Fragen: a) was könnte ich notfalls unternehmen, um das Bauamt zu ordnungsgemäßer Prüfung zu veranlassen? b) Was kann ich zivilrechtlich tun, um zu verhindern, dass wieder (wei beim Wintergarten) einfach vollendete Tatsachen geschaffen werden??
Mit freundlichem Gruß

Rückfrage vom Fragesteller 31. Juli 2013 | 14:17

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
für Ihre Antwort bedanke ich mich, und ich hätte mir auch vorgestellt, dass es mit dem Bauamt so gehen müsste. Dieses scheint aber immer die Augen zu verschließen, wenn es um meine Nachbarn geht. Als sie einen Wintergarten errichteten (der wohl teheoretisch zustimmungspflichtig wäre!), sagte das Bauamt, die Nachbarn wollten doch nur eine Überdachung, die sei genehmigungsfrei. Es reagierte auch nicht, als ich Fotos einreichte, die zeigten, dass rundum Wände errichtet wurden, also doch ein vollständiger Wintergarten!
Jetzt sagt das Bauamt, bei energetischen Sanierungen dürften die das Dach Nachbarn ohne Baugenehmigung um 10cm erhöhen und bei der Umwanddlung in Aufentahltsräume beruft es sich auf §62 (2) Nr 3 der LBauO: Danach sei der Ausbau von Dachräumen angeblich Genehmigungsfrei. Meine Einwände, dass für Aufenthaltsräume doch reguläre Treppen nötig seien, bügelt das Amt ab. Daher meine Fragen: a) was könnte ich notfalls unternehmen, um das Bauamt zu ordnungsgemäßer Prüfung zu veranlassen? b) Was kann ich zivilrechtlich tun, um zu verhindern, dass wieder (wie beim Wintergarten) einfach vollendete Tatsachen geschaffen werden??
Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Juli 2013 | 14:52

Sehr geehrter Fragesteller,

ich gestatte mir Ihre Nachfragen wie folgt zu beantworten:

a) was könnte ich notfalls unternehmen, um das Bauamt zu ordnungsgemäßer Prüfung zu veranlassen?

Sie sollten die zuständige Bauaufsichtsbehörde von dem Vorgang unterrichten und Beschwerde gegen die Handhabung der Baubehörde, nämlich keine Baugenehmigung für die Dacherhöhung bzw. Umwandlung von Speicher- in Wohnraum von Ihrem Nachbarn einzufordern, erstatten. Die Bauaufsichtsbehörde wird alsdann die Vorgehensweise der Baubehörde überprüfen und gegebenenfalls gegen das Bauvorhaben Ihres Nachbarn einschreiten bzw. die erforderlichen Baugenehmigungen einfordern.

b) Was kann ich zivilrechtlich tun, um zu verhindern, dass wieder (wei beim Wintergarten) einfach vollendete Tatsachen geschaffen werden??


Zivilrechtlich besteht die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen das Bauvorhaben. Hierfür ist außer der Dringlichkeit zwingend notwendig, dass durch das Bauvorhaben in Ihre Rechte als Nachbar im Wesentlichen eingegriffen wird,das Gebot der Rücksichtnahme erheblich verletzt bzw. Ihr Eigentum durch die Dacherhöhung geschädigt wird, was letztlich nur ein Sachverständiger beurteilen kann.

Die Anforderungen für eine einstweilige Verfügung zu Erzwingung eines Baustopps sind recht hoch, sodass Sie sich vor Ort durch einen Anwalt, der sich die Örtlichkeit auch ansehen kann, beraten lassen sollten.


Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt

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