Sehr geehrter Ratsuchender,
1. Nach Ihrer Schilderung haben Sie keinen Fehler begangen. Sie haben nach Ihrer Aussage Ihr eigenes Konto für das Guthaben bei den Stadtwerken angegeben. Die Stadtwerke haben jedoch den Betrag an ein anderes Konto überwiesen, das offenbar zuvor für die Zahlungen angegeben worden ist.
2. Da die Stadtwerke ihre Schuld Ihnen gegenüber nicht erfüllt haben, können Sie weiter Zahlung an sich verlangen.
3. Sie sollten ausdrücklich der Zahlung an das falsche Konto wiedersprechen und Leistung an ein Konto, das Sie bestimmen, verlangen binnen einer Frist von 2 Wochen. Dieses Anliegen sollten Sie schriftlich per Einschreiben/Rückschein schicken. Zuvor sollten Sie bei der Bank persönlich vorsprechen und um Erledigung der Angelegenheit ersuchen.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
TEL: (089) 45 75 89 50
FAX: (089) 45 75 89 51
info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich meine Auskunft nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Auch einige Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht geklärt werden. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Sehr geehrte Frau Heussen,
erstmal möchte ich mich für die schnelle Rückantwort bedanken. Ich verstehe nur nicht, was ich bei der Bank meines Noch- Ehemanns soll. Ich glaube nicht, das ich dort irgendwelche Auskunft bekomme, da ich zu keinem Zeitpunkt für dieses Konto bevollmächtigt war. Wäre es da nicht sinnvoller, den Ombudsmann um Schlichtung zu fragen? Oder muß die Bank mir das Geld auszahlen, wenn ich denen das Schreiben (Schuldanerkennung) von den Stadtwerken vorlege. Das Problem ist ja auch noch, wenn ich eine Zahlungsfrist von 2 Wochen setze und die selber das Geld von dem Konto nicht zurückfordern können, obwohl sie Rückforderungansprüche hätten (falscher Empfänger), das das Geld dann an den Gläubiger abgetreten wird. Ich glaube nicht, das die dann so kulant sind, obwohl es ein Fehler ihrerseits war, mir mein Geld zu überweisen. Oder sind die dazu verpflichtet? Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine.
Mit freundlichem Gruß
Heike
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich meinte selbstverständlich nicht die Bank, sondern die Stadtwerke, mit denen Sie sprechen sollten. Nehmen Sie sich eine weitere Person als Zeugen mit. Die Stadtwerke müssen dann versuchen, das Geld von der Bank oder dem Pfänder zurück zu holen. Das braucht Sie jedoch nicht interessieren.
Die Bank wird Ihnen voraussichtlich keine Zahlung leisten, wenn das Geld bereits gepfändet wurde.
Der Brief ist nicht an die Bank zu richten, sondern an die Stadtwerke. Die Stadtwerke schuldet Ihnen Zahlung von EUR 200,00. Diese Zahlung hat sie fälschlicherweise und von Ihnen unverschuldet an ein falsches Konto überwiesen. Dieser Fehler kann nicht zu Ihren Lasten gehen, daher sollen Sie die Zahlung unter Fristsetzung fordern.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin