Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
, jedoch eine erste rechtliche Einschätzung bieten.
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
1. Mietvertrag:
Ein Mietvertrag ist grundsätzlich auch wirksam, wenn dieser nur mündlich geschlossen wurde. Eine Unterschrift ist dann zwingend geboten, wenn es sich bei dem Mietvertrag um einen Zeitmietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als eine Jahr handelt.
Fehlt bei einem solchen Zeitmietvertrag die Unterschrift, so ist der Mietvertrag dennoch nicht unwirksam, sondern wandelt sich in einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag.
Es ist nun also fraglich, ob hier ein Mietvertrag zustande gekommen ist. War Ihre Zusage die letzte noch fehlende Willenserklärung, so dürfte ein Mietvertrag zustande gekommen sein, was dann auch eine Zahlungsverpflichtung nach sich ziehen würde.
War der Mietvertrag noch davon abhängig, dass der Vermieter sein Einverständnis mit Ihnen als Mieter erteilt, so dürftev es aufgrund der langen "Zwischenzeit" wohl an einem wirksamen Mietvertrag fehlen.
Ohne Kenntnis der genauen Umstände lässt sich daher schwerlich einschätzen, ob hier ein Mietvertrag zustande gekommen ist.
2.Gewinnen Sie eine Klage gegen den Vermieter, so hat dieser die Kosten des Verfahrens zu tragen. Weitere Schadenersatzansprüche sehe ich hier nicht.
3. Adresse
Was die Adresse anbelangt, so dürfte eine Anfrage beim Arbeitgeber scheitern.
Allerdings könnte der Vermieter bzw. dessen Anwalt eine Einwohnermeldeamtsanfrage starten und somit auch den neuen Wohnort erfahren.
Eine "Drohung" im strafrechtlichen Sinne liegt hier wohl nicht vor.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wibke Türk, Rechtsanwältinse oder den hinterlegten Kontaktdaten.
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Hallo und Guten Tag,
meine Frage ging lediglich in die Richtung Schadensersatz oder ob etwas zu holen ist in Richtung Strafrecht.
Vlt können hier Psychische Probleme geltend gemacht werden durch den Druck den er Verursacht hat durch sein beinahe schon "Zwingen zur Unterschrift".
Oder Schadensersatz für Zeit, Porto usw.
Ich möchte Ihn ledliglich nicht einfach so davonkommen lassen.
Sehr geehrter Ratsuchender,
im Rahmen Ihrer Nachfrage möchte ich wie folgt antworten:
Ich sehe hier keine Erfolgschancen, was Schadenersatz angeht. Hier müssten Sie einen konkreten Schaden geltend machen können. Zudem kommt das Prozessrisiko, da Sie den Schaden einklagen müssten und Gerichtskosten vorstrecken und bei Obsiegen des Vermieters auch die gesamten Kosten des Verfahrens tragen müssten.
Auch strafrechtlich dürften hier keine Erfolgschancen bestehen.
Psychische Probleme würden gegebenenfalls durch Gutachten geprüft werden müssen, so dass diese nur dann vorgebracht werden sollten, wenn diese auch tatsächlich in erheblicher Form eingetreten sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Türk
Rechtsanwältin