Mietsache, Zwingen zur Unterschrift des Mietvertrages

25. Juli 2013 13:36 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


08:57

Hallo und Guten Tag,

Für einen kurzen Einblick in den Fall die Situation:
Ich war auf der Suche nach einer Wohnung.
Habe via Mail der Wohnung zugesagt.
Nach ettlichen Wochen ohne Rückmeldung vom Vermieter wurde eine neue Wohnung gesucht.
Vermieter klagt nun mit Rechtsanwalt gegen Schadenersatz für den Mietausfall da ich ja schon via Mail zugesagt habe.

Ablauf:
23.03.2013 Datenaustausch.
25.03.2013 Via Mail die Zusage gemacht damit der schriftliche Vertrag aufgesetzt werden kann. Danach Wochenlang keine Rückmeldung etc. Ich war dann ab mitte Mai schon auf der suche und habe versucht den Vermieter telefonisch zu erreichen. Nicht gelungen.
am 28.05.2013 Telefonisch abgesagt.
! 29.05.2013 eMail vom Vermieter: "nun ist es an der Zeit den Vertrag zu Unterschreiben wann haben Sie Zeit"
29.05.2013 nochmalige Absage via Mail dass Ich den Mietvertrag nicht unterzeichnen werde.
(Wurde schon Tage zuvor von mir Telefonisch abgesagt)
23.07.2013 Brief von Vermieters Anwalt.
Ich soll bis zum 31.07.2013 360€ Zahlen und er lässt es aus Kulanz ruhen.

Ich bin hier in einer guten Ausgangslage soweit ich das beurteilen kann als Laie.
Meine Frage geht aber nun in eine ganz andere Richtung.

Wenn ich diesen Prozess gewinne (rein die Mietsache,was durchaus möglich ist) gibt es eine Möglichkeit den Vermieter ranzuziehen um Schadenersatz auf irgendeine Art und Weise zu fordern ?
Schlussendlich hatte ich viel Arbeit und Zeit investiert. Ich muss Anwalt zu Rate ziehen usw.
Er schrieb mir eine Mail in der stand drin, dass er wenn ich meine neue Adresse nicht mitteile um mir den Mietvertrag zuzusenden gebe, dann wird er bei meinem Arbeitgeber anfragen.
Ist das eine Drohung ?

Viele Grüße





25. Juli 2013 | 14:39

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
, jedoch eine erste rechtliche Einschätzung bieten.

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

1. Mietvertrag:
Ein Mietvertrag ist grundsätzlich auch wirksam, wenn dieser nur mündlich geschlossen wurde. Eine Unterschrift ist dann zwingend geboten, wenn es sich bei dem Mietvertrag um einen Zeitmietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als eine Jahr handelt.

Fehlt bei einem solchen Zeitmietvertrag die Unterschrift, so ist der Mietvertrag dennoch nicht unwirksam, sondern wandelt sich in einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag.

Es ist nun also fraglich, ob hier ein Mietvertrag zustande gekommen ist. War Ihre Zusage die letzte noch fehlende Willenserklärung, so dürfte ein Mietvertrag zustande gekommen sein, was dann auch eine Zahlungsverpflichtung nach sich ziehen würde.

War der Mietvertrag noch davon abhängig, dass der Vermieter sein Einverständnis mit Ihnen als Mieter erteilt, so dürftev es aufgrund der langen "Zwischenzeit" wohl an einem wirksamen Mietvertrag fehlen.

Ohne Kenntnis der genauen Umstände lässt sich daher schwerlich einschätzen, ob hier ein Mietvertrag zustande gekommen ist.

2.Gewinnen Sie eine Klage gegen den Vermieter, so hat dieser die Kosten des Verfahrens zu tragen. Weitere Schadenersatzansprüche sehe ich hier nicht.

3. Adresse
Was die Adresse anbelangt, so dürfte eine Anfrage beim Arbeitgeber scheitern.
Allerdings könnte der Vermieter bzw. dessen Anwalt eine Einwohnermeldeamtsanfrage starten und somit auch den neuen Wohnort erfahren.
Eine "Drohung" im strafrechtlichen Sinne liegt hier wohl nicht vor.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Wibke Türk, Rechtsanwältinse oder den hinterlegten Kontaktdaten.


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 25. Juli 2013 | 16:59

Hallo und Guten Tag,

meine Frage ging lediglich in die Richtung Schadensersatz oder ob etwas zu holen ist in Richtung Strafrecht.
Vlt können hier Psychische Probleme geltend gemacht werden durch den Druck den er Verursacht hat durch sein beinahe schon "Zwingen zur Unterschrift".
Oder Schadensersatz für Zeit, Porto usw.

Ich möchte Ihn ledliglich nicht einfach so davonkommen lassen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Juli 2013 | 08:57

Sehr geehrter Ratsuchender,

im Rahmen Ihrer Nachfrage möchte ich wie folgt antworten:

Ich sehe hier keine Erfolgschancen, was Schadenersatz angeht. Hier müssten Sie einen konkreten Schaden geltend machen können. Zudem kommt das Prozessrisiko, da Sie den Schaden einklagen müssten und Gerichtskosten vorstrecken und bei Obsiegen des Vermieters auch die gesamten Kosten des Verfahrens tragen müssten.

Auch strafrechtlich dürften hier keine Erfolgschancen bestehen.

Psychische Probleme würden gegebenenfalls durch Gutachten geprüft werden müssen, so dass diese nur dann vorgebracht werden sollten, wenn diese auch tatsächlich in erheblicher Form eingetreten sind.

Mit freundlichen Grüßen,


Türk
Rechtsanwältin

ANTWORT VON

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