'Auftraggeber' akzeptiert fristlose Kündigung nicht - was tun?

11. Juli 2013 18:51 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Nino Jakovac

Zusammenfassung

Verdienst zu niedrig!Fristlose Kündigung möglich?

Ich bin freier Handelsvertreter und für eine größere Bausparkasse und deren Immobilien-Tochtergesellschaft tätig.

Da ich als Bezirksleiter nun schon im 2. Jahr für die Kasse tätig bin, habe ich laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Da die Geschäfte aber sehr schlecht laufen und ich von den Einnahmen in keinerlei Weise meine Ausgaben decken kann, habe ich das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit Frist von 14 Tagen gekündigt. Ziel ist es dadurch, meine drohende Insolvenz zu verhindern.

Die Kündigung habe ich am 28.06.13 schriftlich per Einschreiben/Rückschein zum 15.07.13 ausgesprochen. Zum 15.07.13 fange ich auch eine neue Stelle im Angestelltenverhältnis an. Dort werde ich als Immobilienmakler tätig sein.

Nun sagt die Bausparkasse, dass dies kein wichtiger Kündigungsgrund ist und besteht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Monaten. Da mein "Chef" weiß, dass ich einen neuen Job habe (und vorallem auch weiß wo), drohte er sofort damit, mich scharf zu verfolgen sofern ich eine Doppeltätigkeit ausführen würde.

Für mich sieht das ganz klar danach aus, als würde man mit aller Gewalt versuchen, mir Steine in den Weg zu legen. Zusätzlich schüchtert man mich ein und "legt mir Nahe" auf die hälfte meines Fixums für Juli zu verzichten, dann würde man mich eventuell freistellen!

Hier die großen Fragen:
A: Ist eine drohende Insolvenz nun ein wichtiger Grund zur fristlosen/außerordentlichen Kündigung? Schließlich ist es für mich unzumutbar einen Job zu erledigen, bei dem ich mich mit jedem Monat weiter in rote Zahlen bringe!

B: Angenommen ich ignoriere die Forderungen der Bausparkasse und habe auch kein Interesse an einer Kündigungsbestätigung. Gilt das Vertragsverhältnis dann trotzdem als gekündigt?

Danke vorab für die Hilfe!


Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung des von Ihnen getätigten Einsatzes (gewünschte geringe Detailtiefe) im Rahmen einer Erstberatung wie fogt:

1. Leider ist Ihre drohende Insolvenz nach meinem Dafürhalten kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Denn grundsätzlich gilt, dass man bei Abschluss eines Dienstvertrages oder Handelsvertretervertrags (theoretisch)selbst weiss, wie hoch der Verdienst durch das Fixum mindestens ist.

Wenn der zusätzliche tatsächliche variable Gehaltsteil dann hinter dessen erhoffter Höhe liegt, sich die Arbeit also letztendlich nicht lohnt, so ist dem Handelsverteter die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar.

2. Das Vertragsverhältnis gilt meines Erachtens zumindest momentan als gekündigt- unabhängig davon, ob die von Ihnen ausgesprochene Kündigung wirksam ist oder nicht oder ob die Bausparkasse die Kündigung bestätigt.

Es kann Ihnen allerdings passieren, dass die Bausparkasse die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich feststellen lässt.

Entscheidet dann das Gericht, dass die Kündigung unwirksam ist, besteht das Vertragsverhältnis de facto fort und Sie wären weiterhin zur Dienstleistung verpflichtet. Darüber hinaus gegebenfalls auch zur Zahlung von Verragsstrafe, bzw. Schadensersatz.

Unter Berücksichtigung dieser Gefahr wäre vielleicht doch eine einvernehmliche Einigung mit der Bausparkasse sinnvoll. Gerne ist Ihnen meine Kanzlei hierbei behilflich.

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine positivere Antwort geben kann, hoffe aber dennoch Ihnen weitergeholfen zu haben.

Bitte berücksichtigen Sie allerdings, dass es sich bei meiner Antwort in diesem Forum lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann. Das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann hierdurch nicht ersetzt werden.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz,

Nino Jakovac
Rechtsanwalt

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