Prozesskostenhilfeantrag beim Landgericht stellen?

| 11. Juli 2013 11:12 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


12:10

Zusammenfassung

Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Landgericht verhängt ein Ordnungsgeld (nach einer einstweiligen Verfügung)
hiergegen ist sofortige Beschwerde möglich, jedoch Anwaltszwang

Wollte heute beim Landgericht Antrag auf PKH stellen, da erklärte man mir, dies müsste ein Anwalt tun!?

Frage: brauche ich für den Antrag einen Anwalt? Wie sieht es dabei mit der Frist der sofortigen Beschwerde aus?

Einsatz editiert am 11.07.2013 11:18:25

Eingrenzung vom Fragesteller
11. Juli 2013 | 11:21
Eingrenzung vom Fragesteller
11. Juli 2013 | 11:21
11. Juli 2013 | 11:54

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

§ 117 I ZPO regelt, dass der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden kann. § 78 III ZPO wiederum bestimmt, dass die Vorschriften über den Anwaltszwang auf solche Prozesshandlungen keine Anwendung finden, die gegenüber dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können. Damit besteht für die Beantragung von Prozesskostenhilfe kein Anwaltszwang.

Allerdings empfehle ich Ihnen gleichwohl, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da PKH nur bewilligt wird, wenn für das Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, weshalb dem PKH-Antrag ein Entwurf der einzulegenden Beschwerde beizufügen ist. Da die Gegenseite auch zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme auf Ihren PKH-Antrag bekommen wird, ist mit einer Entscheidung vor Ablauf der Beschwerdefrist auch nicht zwingend zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Lars Liedtke

Rückfrage vom Fragesteller 11. Juli 2013 | 11:59

Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Meine Nachfrage:

.....zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden......

Muss das persönlich erfolgen oder geht das auch schriftlich?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juli 2013 | 12:10

Sehr geehrte Fragestellerin,

diese Formulierung bedeutet, dass Sie die entsprechende Prozesshandlung unmittelbar bei Gericht mündlich erklären könnten, dies aber nicht müssen. Sie können dies auch schriftlich tun.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 11. Juli 2013 | 12:17

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