Aufzählung von Kliniken im Internet

| 1. März 2007 16:25 |
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Datenschutzrecht


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Guten Tag,

wir werden in Kürze auf dem Themenportal www.klinik24.de (noch nicht online) dem Website-Besucher eine Aufstellung von Kliniken anbieten. Er kann sich die Kliniken nach der Ortsangabe suchen lassen.

Beispiel: Der Besucher sucht nach einer Zahnklinik in Mainz.

Wir geben dann folgende Angaben an.

In Mainz wurden zwei Zahnkliniken gefunden:

(1) AOK Zahnklinik Mainz
Hintere Bleiche 59, 55116 Mainz, Tel. 06131-256150

(2) Klinikum der Johannes Gutenberg- Universität Mainz
Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz, Tel. 06131-171

Hier unsere Frage:
Wir haben die Daten der Kliniken (Name der Klinik, Anschrift und Rufnummer)selbst zusammengetragen. Die Daten stammen von der Internetseite der jeweiligen Klinik und sind dem Besucher frei zugängig.

Dürfen wir diese Daten in der obigen Form angeben oder verstoßen wir hiermit gegen ein Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht?

Benötigen wie das Einverständnis der jeweiligen Klinik?

Vielen Dank für Ihre Anwort.

Herzliche Grüße aus Saarbrücken, F.B.

1. März 2007 | 16:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

die datenschutzrechtliche Problematik ergibt sich aus den §§ 27 ff BDSG . Da die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen stammen und offenbar auch kein entgegenstehender Wille der Betroffenen erkennbar ist (vgl. § 29 Abs. 3 BDSG ), dürfte Ihr Vorhaben auch ohne Einverständnis der jeweiligen Klinik zulässig sein (vgl. § 33 Abs. 2 Nr. 8 BDSG ).

Nach Möglichkeit sollten Sie auf Vollständigkeit achten, damit es nicht Problem mit nicht erfassten Kliniken gibt, falls Ihr Verzeichnis den Anschein von Vollständigkeit erweckt.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


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