facebook Willkür beenden

26. Juni 2013 20:46 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt André Meyer

Hallo,
wir suchen einen Rechtsanwalt, der für mich /uns, zur Not auch gerichtlich gegen facebook vorgeht.

Dazu wäre es wohl erforderlich Kontakt aufbauen zu können, also auch über die erforderlichen Kontaktmöglichkeiten zu verfügen.

Im Detail geht es darum das wir ein Informationsprojekt betreiben auf dem wir über einen "Verein" aufklären wollen.

Die Seite wurde durch facebook gesperrt, bzw. offline gesetzt, mit der Begründung diese würde Pornographie verbreiten, was neben der Tatsache das es eine bodenlose Frechheit ist, auch nicht im Ansatz stimmt.

Auf der ganzen Seite ist NICHTS zu finden was auch nur den Hauch von Nacktheit oder Pornographie beinhaltet.

Einen Einspruch gegen die Sperre hat facebook ohne jeglichen Kommentar oder Nachricht, oder Kontaufnahme, nur durch einen Hinweis in den Einstellungen abgelehnt.

Hier scheint facebook Willkürlich vorzugehen, ständig werden und wurden Beiträge gelöscht durch facebook, selbst Beiträge wo ein Screenshot von dem Hinweis der Löschung gepostet wurden, komplett geschwärzt mit einem Zensurstempel versehen, wurde durch facebook gelöscht.

Da facebook aus meiner Sicht auch strafbar mich der Verbreitung von Pornographie bezichtigt, ist jetzt ein Punkt erreicht in dem ich das ganze geklärt haben möchte.

Jeglicher Versuch der Kontaktaufnahme ist bislang gescheitert.

Also, wird jetzt ein Rechtsanwalt gesucht der auch entsprechend sich der Sache annehmen könnte/möchte.
Screenshots, sowie die Seite ist noch da, so das diese auch betrachtet werdenkann.

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


In der Tat dürfte die Kündigung unter Beachtung der geltenden Geschäftsbedingungen, Ihre Schilderung als zutreffend unterstellt, unrechtmäßigt erfolgt zu sein.

Es erscheint daher zunächst einmal erfolgsversprechend, gegen die Sperrung vorzugehen. Bedenken Sie aber, dass die Sperrung und damit die Kündigung der Mitgliedschaft unter Beachtung einer ordentlichen Kündigungsfrist wirksam erfolgen könnte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Anbieter keine Pflicht trifft, die Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten bzw. neu zu begründen. Eine solche ist zwar theoretisch denkbar. Dass ein Gericht diese Pflicht als gegeben ansieht jedoch nicht sehr wahrscheinlich.

Daher sollte in jedem Fall eine einvernehmliche Einigung gesucht werden. Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen weiteren Vertretung hierfür zur Verfügung. Das hier gezahlte Honorar würde auf die weiteren anfallenden Gebühren angerechnet werden. Kontaktieren Sie mich einfach unter der angegebenen E-Mail-Adresse.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
André Meyer, Rechtsanwalt

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