Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich empfehle Ihnen zunächst den Programmierer aufzufordern, Ihnen sämtliche Passwörter unverzüglich zur Verfügung zu stellen, damit der Zugriff auf die Datenbanken sichergestellt ist. Hierauf haben Sie auch einen Anspruch, den Sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen können.
Zudem sollten Sie ihm durchaus deutlich klar machen, dass Sie für den Fall, dass er die Passwörter nicht herausgibt, er seine Arbeit nicht fortsetzt oder er gar seine Drohung wahr macht, gegen ihn Schadensersatz geltend machen werden.
Für Schäden, die Ihnen durch ein schuldhaftes Handeln des Programierers entstehen, wozu das von ihm angedrohte Verhalten zweifelsohne gehört, haftet der Programmierer. Ob beim Programmierer dann tatsächlich was zu holen ist, ist natürlich noch eine andere Frage.
Unabhängig davon empfehle ich Ihnen, sich zügig nach einem neuen Programierer umzusehen und diesen mit der Pflege der Datenbank bzw. demProjekt zu beauftragen. Der Vertrag mit dem bisherigen Programmierer könnte wegen des Erpressungsversuchs gekündigt werden.
Es besteht zudem die Möglichkeit Strafanzeige wegen versuchter Erpressung gegen den Programierer zu stellen.
Der Programmierer hat sich durch sein verhalten entsprechend strafbar gemacht.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Conzen
(Rechtsanwalt)
Alt Pempelfort 15
40211 Düsseldorf
0211 / 699 90 699
0211 / 699 90 691
mail: info@ra-conzen.de
web: www.ra-conzen.de
Sehr geehrter Herr Conzen
vielen Dank für die Antwort, hier ist nur leider ein entscheidender Punkt noch nicht geklärt. Arbeit an einer Datenbank ist eine sehr individuelle Angelegenheit, die Art und Weise, wie ein Admin hier die " Wege " legt ist speziell, einfach nur die Passwörter abzurufen heisst noch nicht das alles auch auf unseren Server liegt, hier liegen oftmals Vernetzungen vor oder auch Abhängigkeiten. Wir müssen zwingend sicher stellen, das es eine ausführliche Einweisung des neuen Admins gibt und noch wichtiger eine Betreuung der Datenbank in der Zwischenzeit. Ich hatte ihm schone einmal so eine stundeweise Betreuung angeboten und er hat sich strikt geweigert um das Erpressungspotential aufrecht zu erhalten. Es geht also darum eine klare und saubere Exitstrategie zu "erzwingen" - anders wird es hier nicht gehen - dafür brauchen wir eine Lösung, die ihn unter den Druck setzt diesem Procedere zuzustimmen. Er ist kein Kamikaze und hat eine Familie und die ist ihm wichtig. Wir müssen ihm also klar machen, das er sich und seine Familie gefärdet, so wie er unsere aller Existenz gefährdet. Es geht hier also um eine klare Linie und eine Strategie für den geordeneten Exit.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ihr bisheriger Programmierer/Admin wird in dem Fall auch schuldrechtlich verpflichtet sein, dem neuen Admin eine Einweisung zu erteilen soweit dies zur Nutzung und Weiterbearbeitung der Datenbanken notwendig ist.
Die rechtlichen Möglichkeiten ihn vorgerichtlich hierzu zu zwingen sind jedoch begrenzt.
Sie schreiben allerdings, dass er kein Kamikaze sei und auch eine Familie habe. Insofern sollten Sie ihm den wirtschaftlichen Schaden, der Ihnen durch sein Verhalten entstehen würde, vor Augen führen und ihm ankündigen, dass er Ihnen diesen Schaden ersetzten muss und Sie hierfür auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen würden. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört im Übrigen auch ein entgangener Gewinn.
Machen Sie ihm deutlich, dass er die Möglichkeit hat entweder kooperativ zu sein, einen sauberen Übergang herbeizuführen und hierbei noch letztlich eine angemessen Vergütung zu erhalten oder er eben andernfalls Schadensersatzforderungen ausgesetzt ist, die seine finanzielle Situation erheblich verschlechtern werden und er sich zusätzlich auch strafrechtlich zu verantworten haben wird. Eine gütliche Einigung also auch gerade in seinem eigenen Interesse ist. Die Situation für Ihn und seine Familie andernfalls eine sehr belastene sein wird.
Weitere - rechtlich zulässige - Mittel um Druck auszuüben, sind nicht ersichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Conzen
Rechtsanwalt