Folgeereignistheorie?

| 2. Juni 2013 11:04 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


13:14

habe vor 1 1/2 jahren geld verliehen. es war abgemacht das ich das geld bis zum 1.7.2013 zurückbekomme.habe aber bis heute noch kein cent bekommen.
meine frage :wenn ich jetzt noch eine rechtsschutzvers. abschließe wo die folgeereignistheorie im vertrag steht .die 3 monate wartezeit abwarte und dann damit zu einem anwalt gehe ,wenn ich mein geld nicht zurückbekomme.
bin ich dann für diesem fall wegen der folgeereignistheorie rechtsschutzversichert oder nicht?
bei einer versicherung anzufragen is wohl ziemlich dumm. welcher versicherer will schon jemanden versichern wenn er weiß das es eventuell gleich zu einem verfahren kommt.

2. Juni 2013 | 12:04

Antwort

von


(132)
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
Tel: 03641 2692037
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Wenn Sie jetzt noch eine Rechtschutzversicherung abschließen, nach der der Versicherer nach der Folgeereignistheorie leistet, ist entscheidender Zeitpunkt des Rechtschutzfalles der 01.07.2013, da Sie erst ab diesem Tag einen Schaden erleiden werden, wenn derjenige, dem Sie das Geld geliehen haben, dieses bis dahin nicht zurückzahlt. Damit bestünde grds. Versicherungsschutz.

Möglicherweise besteht aber kein Versicherungsschutz, da der Rechtschutzfall innerhalb der dreimonatigen Wartefrist eingetreten ist. Sie sollten sich daher zumindest vom Versicherer dahingehend beraten lassen, ob Versicherungsschutz nach der Folgeereignistheorie auch für Rechtschutzfälle besteht, die in der Wartezeit eintreten, denn grds. sind Rechtschutzfälle, welche in der Wartezeit eintreten, nicht versichert.

Zudem möchte ich Sie noch auf folgendes hinweisen:

Wenn sich derjenige, dem Sie das Geld geliehen haben, mit der Rückzahlung in Verzug befindet, können Sie von diesem auch die Kosten erstattet verlangen, die Ihnen durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehen. Das bedeutet, dass dieser auch die Kosten für Ihren Anwalt ersetzen muss. Unter diesem Aspekt, ist eine Rechtschutzversicherung möglicherweise gar nicht notwendig.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Weise, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen

Rückfrage vom Fragesteller 2. Juni 2013 | 12:53

danke für die ausführliche antwort,da werde ich mich wohl mal bei versicherungen erkundigen müßen.
das ohne versicherung zu machen ist mir,wegen den kosten, zu unsicher.wenn da kein geld zu holen ist bleibe ich drauf sitzen und muß das alles selbst zahlen. wie man weiß sind ja anwälte nicht gerade billig ;)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Juni 2013 | 13:14

Vielen Dank für die positive Bewertung. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Bei Bedarf können Sie mich gern jederzeit per Mail oder Telefon kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag.

Bewertung des Fragestellers 2. Juni 2013 | 12:54

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