Anwalts und Gerichtskosten bei ausgleich des schuldrechtlichen Vorsorgeausgleichs

| 6. Mai 2013 15:35 |
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Familienrecht


Beantwortet von


16:35

Zusammenfassung

Verfahrenswert für Versorgungsausgleich nach erfolgter Scheidung

Sehr geehre Damen u.Herren,

ich wurde 1997 geschieden und der Vorsorgeausgleich der Betriebsrente meines Mannes wurde dem schuldrechtlichem Vorsorgeausgleich zugesprochen.Die Betriebsrente betrug zum Scheidungstermin 1500 Euro.Ehezeit 25 Jahre,Arbeitszeit des Exmannes 30 Jahre.
Da ich dieses Jahr auch in Rente gehe möchte ich nun den Ausgleich bei Gericht beantragen.
Nur wüsste ich gerne welche Kosten auf mich zukommen( Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Gegenstandswert?)

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.Vielen Dank

Einsatz editiert am 06.05.2013 15:38:49

6. Mai 2013 | 16:06

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Richtig ist, dass Anwaltsgebühren und auch Gerichtsgebühren sich nach dem Gegenstandswert berechnen.

Dieser Gegenstandswert wird vom Gericht festgesetzt und beläuft sich in Angelegenheiten, die den Versorgungsausgleich betreffen und erst nach erfolgter Scheidung behandelt werden, 20 % des dreifachen Nettoeinkommens der Parteien, mindestens aber 1.000.- €, vgl. § 50 FamGKG.


Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 6. Mai 2013 | 16:21

Verstehe ich die Antwort so richtig?
Betriebsrente...Netto 1500 Euro x 3= 45oo Euro davon 20% = 900 Euro plus Gerichtsgebühren!
Vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Mai 2013 | 16:35

Nein, Sie verwechseln Wertfestsetzung mit Zahlbetrag.

(Ihr dreifaches Nettoeinkommen + das dreifache NE Ihres geschiedenen Mannes) geteilt durch 10 ergibt den Wert für die Versorgungsanwartschaft Betriebsrente.

Falls dieser Wert unter 1.000.- € liegen sollte, ist der Wert = 1.000.- €

Nach diesem Wert bestimmen sich die Anwaltsgebühren nach einer Tabelle.

Beispiel:
Bei Wert = 1.000.- € würde sich die Verfahrensgebühr des Anwaltes incl. Nebenkosten und MWSt auf 155.30 € belaufen.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 6. Mai 2013 | 17:05

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