Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Zu Ihren einzelnen Fragen:
1.) Nein, das Wohnrecht gilt auf Lebenszeit und erlischt erst mit dem Tod.
2.a.) Das hat die Mutter zu entscheiden. Wenn die Mutter sich entschließt, in ein Pflegeheim zu gehen, muß die Tochter entsprechend 1.121 € bezahlen, wenn die Mutter sich entschließt, zu Hause zu bleiben, muß die Tochter entsprechend € 900 bezahlen.
2.b.) Grundsätzlich gilt die Formel: Jahreswert * Inflation * Kapitalzins. Gemäß § 14
Bewertungsgesetz gilt aber Anhang 9, der dortige Kapitalisierungsfaktor, in Ihrem Fall 9,853.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Meine Mutter ist pflegebedürftig in Pflegestufe 2, wird aber von mir weiter zuhause ohne einen zugelassen Pflegedienst gepflegt!
Wie wird dann die Pflegeverpflichtung kapitalisiert?
Vielen Dank für die Rückantwort!
Sehr geehrter Ratsuchender,
es kommt immer auf den Betrag, den Sie bzw. die Tochter zahlt an, bzw. auf den Wert der von Ihnen bzw. der Tochter erbrachten Leistung.
Wenn Sie bzw. die Tochter alle Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes übernehmen, ist der Wert einer Zahlung an den ambulanten Pflegedienst anzusetzen. Wenn keine Zuzahlung der Pflegekasse erfolgt, ist der gesamte Betrag anzusetzen und gemäß den oben genannten Berechnungen zu kapitalisieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedaure die Unvollständigkeit und ergänze wie folgt:
Die Plegeverpflichtung hat entsprechend einen Wert von Jahreszahlung * 9,853, also 12* 1.121 * 9,853 = 132542,56 bzw. 12 * 900 * 9,853 = 106412,4.
Der Wert der Immobilie ist um den Wert des Wohnrechtes zu mindern, dieser entspricht dem Betrag, den ein Mieter gemäß dem örtlichen Mietspiegel für die restliche Lebenszeit der Wohnberechtigten bezahlen würde.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.