Frau mit den Kindern weg - was tun; wie am schnellsten den Kontakt aufnehmen

9. Februar 2007 14:58 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

Ich möchte hiermit einem Verwandten auf seine Bitte helfen, da ich hier schon mal guten Rat fand.

Er ist seit 17 Jahren verheiratet, er hat mit seiner Frau drei Kinder (neun, fünf und ein Jahr). Sie leben in Mainz. Er ist an seine Familie, insbesondere an die Kinder, sehr gebunden. Nun ist mal schreckliches passiert: nachdem es im Dezember einen Streit mit der Frau gab und er nach Provokation ein wenig handgreiflich wurde, ist sie am nächsten Morgen mit den Kindern verschwunden. Er hatte erfahren, dass Sie sich bei der Polizei gemeldet hat und dass Sie im Anschluss vom Jugendamt mit den Kindern aufgenommen wurde und versorgt wird.

Ein Kontakt war nicht möglich, er musste warten, und da in den kommenden Wochen nichts passierte und er nichts machen konnte, hat er einen Nervenzusammenbruch erlitten und war ca vier Wochen lang in der geschlossenen psychiatrischen Klinik. Ansonsten ist er eine sehr stabile und starke Persönlichkeit. Inzwischen geht es ihm wieder gut.

Sein Rechtsanwalt hat gesagt, dass er weiterhin warten muss, bis sich das Jugendamt meldet. Der Rechtsanwalt hat angeblich mit dem Jugendamt den schriftlichen Kontakt aufgenommen.

Das akute Problem ist die Tatsache, dass nach fast zwei Monaten immer noch kein Kontakt mit den Kindern möglich ist und die Sache gar nicht in den Gang kommt, was für meinen Verwandten eine schreckliche, nicht auszuhaltende Lage darstellt.
Er hat erfahren, dass die Kinder ständig weinen und fragen wo der Vater ist. Die Kinder leiden darunter sehr, da die beiden älteren Söhne an den Vater stark gebunden sind.

Es ist durchaus vorstellbar, dass die Frau auch zurück kehren will, aber bis jetzt hat Sie sich noch nicht bei Ihm gemeldet. Er hat keine Möglichkeit, Sie zu kontaktieren.

Sie hat angeblich keine Anzeige gegen Ihn erstattet, aber irgendeine Anzeige scheint doch gegen Ihn zu laufen, womöglich eine von der Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft?

Bitte um eine kurze Darstellung der rechtlichen Lage und der Möglichkeiten, die meinem Verwandten zur Verfügung stehen. Insbesondere zu der Frage, wie er am schnellsten unmittelbar mit seinen Kindern einen Kontakt aufnehmen kann.

Vielen Dank,
Sofa

9. Februar 2007 | 18:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Ihr Verwandter ist sicherlich in einer schwierigen Lage, da sowohl die gewalttätige Auseinandersetzung als auch die psychische Problematik dazu geführt haben, dass er von seiner Frau, von der Polizei und vom Jugendamt als Gefahr für Frau und Kinder angesehen wird.

Deshalb sollte er jetzt nichts erzwingen, sondern vorsichtig versuchen, mit Hilfe seines Anwalt Kontakt zu den Kindern zu erhalten.
Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, dass er von sich aus anbietet, die Kinder im Rahmen eines sogenannten betreuten Umgangsrechts zu besuchen. Das bedeutet, dass er die Kinder nur in Anwesenheit einer neutralen Betreuungsperson auf neutralem Boden besucht. Solche betreuten Umgangstermine werden üblicherweise vom Jugendamt und vom Deutschen Kinderschutzbund angeboten. Sein Anwalt kann dem Jugendamt ein solches Angebot unterbreiten.

Wenn vom Jugendamt keinerlei Reaktion kommt, könnte sein Anwalt telefonisch Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und die Angelegenheit besprechen.
Wenn gar nichts hilft, kann er mit Hilfe seines Anwalts ein Gerichtsverfahren auf Regelung des Umgangsrechts mit den Kindern einleiten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Angaben eine erste Orientierung geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Plewe
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

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