Sehr geehrter Herr Fragesteller,
Unter Zugrundelegung der aktuellen wechselseitigen Einkommens-
und Vermögensverhältnisse(=Haus) ergibt sich überschlägig ein
maximaler Trennungsunterhalt zugunsten der Noch-Ehefrau von rd.270,--€.
Hierbei bin ich davon ausgegangen,dass Ihrer mtl.Finanzierung(=820,--€)ein Wohnvorteil (=mietfreies Wohnen im eigenen Haus )in gleicher Höhe gegenübersteht,sich mithin beide Positionen neutralisieren.
Des weiteren habe ich für die beiden volljährigen Kinder eine
mtl.Unterlast auf Ihrer Seite von aktuell rd.700,--€( gemäß Düsseldorfer Tabelle =503€pro Kind abzgl.154,€ pro Kind)berücksichtigt.
Beiderseits sind weiterere Abzüge (= 5% Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, soowie 1/10 Verdienerbonus) zu tätigen.
Sodann kommt man bei den gegenwärtigen Einkommensverhältnissen vorläufig zu dem oben bezifferten Betrag (ggfls.zu verringern wegen weitergehender Hausunkosten,z.B.Grundsteuer u.ä.).
Eine -eventuell deutliche -Korrektur nach unten stünde für den Fall an,dass
Ihre berufsbedingten Fahrtkosten über der bislang in Abzug gebrachten 5%-Pauschale(s.o.) liegen.
Sofern Ihre Noch-Ehefrau auch während des ehelichen Zusammenlebens schon über Jahre hinweg wie bisher gearbeitet hat,ist sie in absehbarer Zeit unterhaltsrechtlich zu einer zeitlichen Ausweitung Ihres derzeitigen Tätigkeitsumfanges verpflichtet,soweit auf dem Arbeitsmakrt für sie möglich.(wobei unterstellt wird,dass die Noch-Ehefrau hierzu
gesundheitlich in der Lage ist).
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Mertens,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
In Ihren Ausführungen sind Sie, wenn ich das richtig vertstehe von gleichen Aufwendungen für unser Haus bzw. für die Mietwohnung meiner Frau ausgegangen.
Das ist aber nicht zutreffend.
Aufwendungen für unser Haus ca. 880 Euro + ca. 1000 Euro für Grundsteuer usw. (Die ich alleine trage)
Meine Frau bezahlt für Ihre Wohnung ca. 350 Euro.
1. Wird diese Differenz auf den Trennungsunterhalt auch angerechnet?
2. Meine Frau hat im vergangenen Jahr nichts unternommen Ihre Arbeitszeit und somit auch Ihre Einkommen zu erhöhen. Kann ich Ihr da eine Frist setzten ? Gesundheitlich ist Sie dazu in der Lage. Stellenangebot sind in Ihrem Beruf reichlich vorhanden.
MFG
L.Theuerzeit
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
Jetzt teilen Sie Ihre mlt.Belastung für das Haus mit insgesamt
mtl.)963,--€ mit(=880,-- €plus mtl.rd.83,-- € Grundsteuer;in Ihrer Anfrage hatte Sie die Belastung mit 820,--€ beziffert).
Von den neuen Zahlen ausgehend,errechnet sich aufgrund IHrer Angaben ein überschlägiger Trennungsunterhalt für die Ehefrau von 200,--€.
Eine Frist solten Sie der Ehefrau nicht setzen.
Ob Sie die Ehefrau jetzt schon darauf aufmerksam machen sollten,dass evtl.eine Ausweitung ihrer Tätigkeit geschuldet ist(bzw.ein Bemühen insoweit),hängt davon ab,ob Sie derzeit überhaupt schon Unterhalt zahlen müssten.
Um dies zu erreichen,müsste die Ehefrau nämlich zusätzlich bestimmte und rein formelle Voraussetzungen erfüllen.Liegen diese Voraussetzungen zum Jetztzeitpunkt evtl. noch nicht vor,klässt sich dann den Beginn einer etwaigen Unterhaltszahlung hinausschieben.
Sie sollten sich insoweit ,um hier richtig vorzugehen,weiter anwaltlich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Für die Frage,