Vergütung von Fahrtzeiten

| 29. Januar 2007 17:28 |
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Arbeitsrecht


Ich habe einen Hauswirtschaftsdienst. Die Mitarbeiterinnen (fest angestellt) haben kein Auto, fahren
mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Kunden. Die Monatskarte bekommen sie erstattet. Besteht für die Mitarbeiter ein
arbeitsrechtlicher Anspruch, die Fahrzeiten um von einer zur nächsten Stelle zu gelangen, als
Arbeitszeit vergütet zu bekommen? Wenn ja, die Reisezeiten sind so wesentlich länger als mit dem Auto, dass ich ihnen aber nicht zur Verfügung stellen kann, da sie keinen Führerschein haben.

Sehr geehrte Ratsuchende,

unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Die Fahrten Ihrer Mitarbeiterinnen zu den Kunden zählen prinzipiell zur Arbeitszeit. Wenn Sie sie ohne Führerschein eingestellt haben, so dass sie nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln von einem zum anderen Einsatzort unterwegs sein können, so ist dies trotzdem Arbeitszeit.

Lediglich die Fahrzeiten von der Wohnstätte der Mitarbeiterinnen zu der Betriebstätte zählen nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Wenn die Mitarbeiterinnen von zu Hause aus direkt zum ersten Einsatzort fahren, und dieser Weg von der Länge her mit dem Weg zur Betriebsstätte in etwa identisch ist, können Sie im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass die Zeit für diesen Weg nicht mit vergütet wird. Entsprechendes gilt für den Rückweg.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen jetzt genug Anhaltspunkte liefern, damit Sie zu einer korrekten Regelung der Arbeitsverträge finden können.
Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Fürstenberg
Rechtsanwältin

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Gut, da weiß ich über die Rechtslage Bescheid. Wenn ich das umsetzen würde, könnte ich meine Firma hier im Osten schließen.

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