Fitnessstudio
22. Januar 2007 15:44
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Preis:
30€
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie sehr gerne um einen rechtlichen Rat befragen. Ob Sie mir evtl. eine kurze Antwort auf nachfolgende Frage per email schreiben würden, dass würde mir sehr weiterhelfen.
Folgendes:
Ich habe im Nov. 2004 in einem Fitnesstudio einen 12-monatigen Vertrag abgeschlossen.
Einen Monat später, also im Dez. 2004, erkrankte ich unerwartet und musste operiert werden. Ich reichte ein Attest ein, da im Vertrag drinnen stand, dass man eine Zeitgutschrift im Falle einer Erkrankung erhält.
Die Zeitgutschrift wurde natürlich auch bewilligt, welche ich allerdings aus gesundheitlichen Gründen bis jetzt nicht abgerufen habe.
Im April 2005 erfuhr ich, dass ich nochmals operiert werden muss und dass die Genesung mehrere Monate dauern würde. Daraufhin fragte ich beim Stuio an, ob ich früher aus dem Vertrag "raus könnte". Diese verneinten und boten weiterhin nur die Zeitgutschrift an. Ich reichte dann weiterhin Atteste ein und kündigte den Vertrag zum Ablauf der 12 Monate, dass mir keine weiteren monatlichen Kosten (Mitgliedsbeiträge) entstehen und der Vertrag nicht unötig bestehen bleibt, da ich wusste ich bin krank.
In den folgenden Monaten kam es bei mir immer wieder zu Wundheilungsstörungen, so daß ich im Februar 2006 zum Dritten mal operiert werden musste. Dann wieder eine OP im Oktober 2006 und im Februar 2007 steht wieder die nächste an.
Also war es mir bis jetzt völlig unmöglich die Zeitgutschrift wahrzunehmen und es wird mir auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein.
Ich war in dieser Angelegenheit schon bei zwei Rechtsanwälten, da ich meine Mitgleidsbeiträge für die 12 Monate, die ich ja bezahlt habe, zurückfordern wollte. Beide Anwälte behaupten, dass ich keinen Anspruch auf mein Geld mehr habe und nur die Zeitgutschrift möglich sei. Mit der Begründung, ein Vertrag in einem Fitnessstudio wäre gleichzusetzen mit einem Vertrag in einem Reisebüro. Da hätte man auch kein "normales" Rücktrittsrecht und es läge in meinem Riskobereich, wenn ich erkranke. Und diese Aussagen kann ich nicht glauben, da ich auch im Verbraucherschutz Ba-Wü einen Artikel gelesen über die besonderen Rechte der Verbraucher bei solchen Verträgen.
Da ich dieses aber nicht glauben kann, wende ich mich an Sie.
Ich habe schon oft im Fernsehen anderweitiges gehört bzw. jetzt auch im Internet bei meiner Recherche andere Meinungen bzw. auch Urteile vom BGH gelesen, welches die Aussagen der beiden Anwälte wiederlegen.
Mein Fehler war, dass ich, bevor ich ordentlich gekündigt habe, nichts von einer außerordentlichen Kündigung wusste. Deshalb kündigte ich fristgerecht. Aber mir ist es wirklich unmöglich die Zeitgutschrift wahrzunehmen und ich kann es nicht glauben, dass das Studio dann einfach mein Geld behalten kann. Auch wenn ich mir weitere Atteste hole, um die Zeitgutschrift immer wieder über Jahre hinweg, wie bis jetzt, zu verlängern, ich habe immer wieder gesundheitliche Rückschläge. Ich wüsste nicht, wann ich die Zeitgutschrift abrufen könnte.
Deshalb meine Bitte an Sie, bitte teilen Sie mir doch mit, ob eine Rechtsgrundlage besteht, mein schon bezahltes Geld zurückfordern zu können.
Sollte Ihnen bei meiner Darstellung etwas unklar sein, bitte fragen Sie bei mir nach, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Vielen Dank.
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
PS.: Der Vertrag sah so aus, dass nur Unterschriften drauf waren und die Dauer des Vertrages. Und der wöchentliche Preis standen auch noch drinnen. Zusätzlich stand noch der Hinweis, dass wenn man krank wird nur eine Zeitgutschrift möglich ist. AGB´s habe ich bis heute keine erhalten und 20 euro wurden mir für meine Kündigung auch noch berechnet vom Studio! Und davon wusste ich absolut nichts, da wie gesagt, bis heute keine AGB´s mir vorliegen obwohl ich schriftlich diese angefordert hatte damals.