Fitnessstudio

22. Januar 2007 15:44 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie sehr gerne um einen rechtlichen Rat befragen. Ob Sie mir evtl. eine kurze Antwort auf nachfolgende Frage per email schreiben würden, dass würde mir sehr weiterhelfen.

Folgendes:

Ich habe im Nov. 2004 in einem Fitnesstudio einen 12-monatigen Vertrag abgeschlossen.
Einen Monat später, also im Dez. 2004, erkrankte ich unerwartet und musste operiert werden. Ich reichte ein Attest ein, da im Vertrag drinnen stand, dass man eine Zeitgutschrift im Falle einer Erkrankung erhält.
Die Zeitgutschrift wurde natürlich auch bewilligt, welche ich allerdings aus gesundheitlichen Gründen bis jetzt nicht abgerufen habe.
Im April 2005 erfuhr ich, dass ich nochmals operiert werden muss und dass die Genesung mehrere Monate dauern würde. Daraufhin fragte ich beim Stuio an, ob ich früher aus dem Vertrag "raus könnte". Diese verneinten und boten weiterhin nur die Zeitgutschrift an. Ich reichte dann weiterhin Atteste ein und kündigte den Vertrag zum Ablauf der 12 Monate, dass mir keine weiteren monatlichen Kosten (Mitgliedsbeiträge) entstehen und der Vertrag nicht unötig bestehen bleibt, da ich wusste ich bin krank.
In den folgenden Monaten kam es bei mir immer wieder zu Wundheilungsstörungen, so daß ich im Februar 2006 zum Dritten mal operiert werden musste. Dann wieder eine OP im Oktober 2006 und im Februar 2007 steht wieder die nächste an.
Also war es mir bis jetzt völlig unmöglich die Zeitgutschrift wahrzunehmen und es wird mir auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein.

Ich war in dieser Angelegenheit schon bei zwei Rechtsanwälten, da ich meine Mitgleidsbeiträge für die 12 Monate, die ich ja bezahlt habe, zurückfordern wollte. Beide Anwälte behaupten, dass ich keinen Anspruch auf mein Geld mehr habe und nur die Zeitgutschrift möglich sei. Mit der Begründung, ein Vertrag in einem Fitnessstudio wäre gleichzusetzen mit einem Vertrag in einem Reisebüro. Da hätte man auch kein "normales" Rücktrittsrecht und es läge in meinem Riskobereich, wenn ich erkranke. Und diese Aussagen kann ich nicht glauben, da ich auch im Verbraucherschutz Ba-Wü einen Artikel gelesen über die besonderen Rechte der Verbraucher bei solchen Verträgen.

Da ich dieses aber nicht glauben kann, wende ich mich an Sie.

Ich habe schon oft im Fernsehen anderweitiges gehört bzw. jetzt auch im Internet bei meiner Recherche andere Meinungen bzw. auch Urteile vom BGH gelesen, welches die Aussagen der beiden Anwälte wiederlegen.

Mein Fehler war, dass ich, bevor ich ordentlich gekündigt habe, nichts von einer außerordentlichen Kündigung wusste. Deshalb kündigte ich fristgerecht. Aber mir ist es wirklich unmöglich die Zeitgutschrift wahrzunehmen und ich kann es nicht glauben, dass das Studio dann einfach mein Geld behalten kann. Auch wenn ich mir weitere Atteste hole, um die Zeitgutschrift immer wieder über Jahre hinweg, wie bis jetzt, zu verlängern, ich habe immer wieder gesundheitliche Rückschläge. Ich wüsste nicht, wann ich die Zeitgutschrift abrufen könnte.

Deshalb meine Bitte an Sie, bitte teilen Sie mir doch mit, ob eine Rechtsgrundlage besteht, mein schon bezahltes Geld zurückfordern zu können.

Sollte Ihnen bei meiner Darstellung etwas unklar sein, bitte fragen Sie bei mir nach, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Vielen Dank.

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


PS.: Der Vertrag sah so aus, dass nur Unterschriften drauf waren und die Dauer des Vertrages. Und der wöchentliche Preis standen auch noch drinnen. Zusätzlich stand noch der Hinweis, dass wenn man krank wird nur eine Zeitgutschrift möglich ist. AGB´s habe ich bis heute keine erhalten und 20 euro wurden mir für meine Kündigung auch noch berechnet vom Studio! Und davon wusste ich absolut nichts, da wie gesagt, bis heute keine AGB´s mir vorliegen obwohl ich schriftlich diese angefordert hatte damals.

22. Januar 2007 | 16:27

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

ein Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages mit einem Fitness-Studio ist tatsächlich anerkannt, wenn wegen einer langdauernden Erkrankung nicht mehr trainiert werden kann. So entschieden hat z.B. das OLG Frankfurt mit Urteil vom 05.12.1994, Az: 6 U 164/93 . Die Erkrankung muss durch ärztliche Atteste nachgewiesen werden, um wirksam außerordentlich kündigen zu können.

Eine außerordentliche Kündigung wäre grundsätzlich möglich gewesen. Ich verstehe Ihre Anfrage aber so, dass Sie während der zwölfmonatigen Grundlaufzeit des Vertrages erkrankt sind und dann ordentlich nach Ablauf der zwölf Monate gekündigt haben. Eine außerordentliche Kündigung wegen Ihrer Erkrankung haben Sie allerdings während der zwölf Monate nicht erklärt.

Aus diesem Grund können Sie keine Rückerstattung der gezahlten Gebühren verlangen. Eine außerordentliche Kündigung wirkt nur für die Zukunft. Sie hätten daher während der Grundlaufzeit des Vertrages nach Bekanntwerden der Erkrankung außerordentlich kündigen müssen und wären dann um die weiteren Zahlungen für die Zukunft herumgekommen.

Eine nachträgliche Berufung darauf, dass bereits während der Grundlaufzeit mit der Erkrankung ein wichtiger Grund zur Kündigung vorgelegen hätte und deshalb die gezahlten Beträge zurückzuzahlen wären, ist nicht möglich. Eine solche rückwirkende Wirkung hat eine Kündigung nicht.

Nicht nachvollziehbar ist, weshalb Ihnen das Studio 20,- EUR für eine fristgemäße erklärte ordentliche Kündigung berechnet hat. Insoweit ist anhand Ihrer Schilderung keine Anspruchsgrundlage für das Studio ersichtlich, so dass Sie zumindest diesen Betrag zurückfordern können.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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