Sehr geehrte Ratsuchende,
Vater eines Kindes ist nach § 1592 BGB
tatsächlich immer der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Kindesmutter verheiratet ist.
Sie haben bei Geburt nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages jedoch folgende Möglichkeit, dieses zu ändern: Erkennt der andere Mann, z.B. der neue Lebensgefährte der Mutter, die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der Scheidung an und stimmt neben der Mutter der frühere Ehemann dieser Anerkennung zu, dann ist der frühere Ehemann nicht Vater des Kindes. Vater ist dann der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Anerkennung wird frühestens mit der Rechtskraft der Scheidung wirksam.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsanfechtung
22. Januar 2007 10:07 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Michael Wundke
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich vor 2 Jahren von meinem Mann getrennt. Vor kurzem bin ich wieder Mutter geworden. Das Kind ist von einem anderen Mann. Im Herbst wurde von meinem Mann die Scheidung eingereicht,das Verfahren läuft.
Jetzt meine Frage: Da das Kind noch in der Ehe geboren wurde, ist mein Mann lt. Recht der Vater und muß er die Vaterschaft anfechten oder ist es möglich, dass wenn der Kindsvater die Vaterschaft anerkennt, die Anfechtung hinfällig ist.
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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