Nachweis der Immobilien im Ausland

30. Januar 2013 13:34 |
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Internationales Recht


Sehr geehrte Anwälte,

folgender Sachverhalt:
Ich habe mit meinem Exfreund ein gemeinsames Kind. Mein Ex ist russischer Staatsbürger hat aber seinen Hauptwohnsitz in Deutschland, und arbeitet auch hier.
In Rußland besitzt er eine Eigentumswohnung, die er aber nicht in D angibt und auch bei Unterhaltszahlungen wird die Vermietung nicht berücksichtigt. Gibt es eine Möglichkeit, diese Immobilie nachzuweisen (z.B. über ein russisches Grundbuchamt)? Oder können Sie einen Anwalt empfehlen, der auf solche Nachweise spezialisiert ist? Vielen Dank im Voraus

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