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27. Januar 2013 23:04 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo
mein Mann hat ein Fall bei Gericht verloren und muss nun 2000€ begleichen. Er stellt sich stur und möchte den Gläubiger nicht bezahlen. Nun kam es zum Zwangsvollstreckungsbescheid.

Meine Frage: ich als Ehefrau habe mir dem Fall nichts zu tun und ich habe auch nichts unterschrieben- falls der Gerichtsvollzieher (zu uns nach Hause) käme wurde dann auch mein Eigentum (Fernseher, Schrank das ich gekauft habe) verpfändet? Oder wurde der Gerichtsvollzieher nur das Eigentum meines Mannes im Rahmen des Zwangsvollstreckungsbescheides in Betracht ziehen??

Mfg

27. Januar 2013 | 23:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihr Eigentum ist von einer Pfändung nicht betroffen. Sie sollten dem Gerichtsvollzieher im Falle einer Pfändung dann aber direkt mitteilen, was Ihnen gehört, damit es nicht zu Irrtümern kommt. Pfändet er gleichwohl Ihr Eigentum, können Sie dagegen gerichtlich vorgehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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