einzelunternehmen schliessen

28. Dezember 2012 13:28 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Kristin Nözel

Zusammenfassung

Wie kann ich mein nicht erfolgreiches Einzelunternehmen rechtssicher schließen?

Die Schließung eines Kleinunternehmens ohne handelsrechtliche Buchführung ist relativ unkompliziert. Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder ins Privatvermögen überführt oder veräußert werden, sodass der Betrieb als wirtschaftlicher Organismus aufhört zu existieren. Das Gewerbe muss abgemeldet werden, sobald der Geschäftsbetrieb eingestellt ist bzw. feststeht, dass dieser nicht mehr fortgeführt wird. Bereits getätigte Abschreibungen für den Zeitraum der gewerblichen Tätigkeit bleiben berechtigt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können ab der Gewerbeabmeldung keine weiteren Aufwendungen mehr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Wie schliße ich ein Einzelunternehmen?



Hallo, ich habe seit 10 Monaten ein Garten- Landschaftsbau Unternehmen....

Mein Problem:

Ich habe einige tausend Euro investiert, doch das Unternehmen läuft nicht, da meine Autraggeber ALLE abgesprungen sind.

Langsam habe ich die nase voll, noch mehr geld möchte ich nicht nach meinem Probelauf verlieren.

Nun bin ich zum folgendem entschluss gekommen:
Ich schließe meine Firma (ungern), da es keienn sinn mehr hat.

Kennt sich da jemand aus? was muss ich vorlegen? und und und...

Ich bedanke mich im vorraus für eure benachrichtigungen...

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bitte beachten Sie dabei, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes zu geben. Eine persönliche Beratung und Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Das Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer vollständig anderen rechtlichen Beurteilung führen.

Die Schliessung eines Einzelunternehmens kann in Ihrem Fall sehr einfach gehandhabt werden, wenn es sich, wovon ich vorliegend ausgehe, um ein Kleinunternehmen (ohne handelsrechtliche Buchführung) handelt. Wenn ich einer falschen Annahme unterliege, bitte ich um Mitteilung im Rahmen der Nachfragefunktion.

Es reicht vorliegend, wenn Sie Ihr angemeldetes Gewerbe beim Gewerbeamt einfach wieder abmelden und Ihre Steuererklärung für Ihr Gewerbe wie gewohnt, nur eben mit Gewinnermittlung bis Abmeldedatum) abgeben. Außenstände und Verluste können Sie eventuell auch steuerrechtlich geltend machen, weshalb ich Ihnen empfehle, für die Abschlusserklärung einen insoweit spezialisierten Kollegen zu Rate zu ziehen.

Im Übrigen sollten Sie auch sonstige von Ihnen getätigte Eintragungen in Firmenregister wieder löschen und Ihre Geschäftsunterlagen ordnen sowie sich eine Abschlussübersicht, wenn nicht bereits geschehen, verschaffen.

Besondere Angaben warum Sie Ihren Geschäftsbetrieb einstellen haben Sie nicht zu tätigen. Dies ist Ihre freie unternehmerische Entscheidung.


Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Bei Verständnisfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Nözel
Rechtsanwältin

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