Im Oktober 2003 habe ich einen 2 jaehrigen Handyvertrag abgeschlossen.Kurzfristig aenderten sich meine Pläne und ich wanderte im Dezember 2003 in die USA aus. Ich verlangte eine Abschlussrechnung(Grundgebuehren der Restmonate etc) diese wurde mir aber nicht zugestellt. Per email kontaktierte ich den Anbieter und gabe meine adresse in den USA bekannt(leider nicht mehr nachweisbar) Ich hoerte nie wieder etwas und vergass es ebenfalls. Seit Mitte 2004 bin ich wieder in Deutschland, auch gemeldet. Seit Januar 2005 bis November 2006 hielt ich mich nochmals im Ausland auf, war aber die ganze Zeit gemeldet(bei Eltern, Name am Briefkasten).
Jetzt stelle ich einen Schufaeintrag des Anbieters von Mai 2005 fest. Auf Nachfrage teilte man mir mit das dies Forderungen vom Oktober 2003 sind.
Nun, ich erhielt NIE Mahnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide etc,meine Adresse haette doch leicht ausfindig gemacht werden koennen.(Spaetestens 2005)
Ist die Forderung nicht schon verjaehrt , bzw, wann verjaehrt sie und muß ich Bearbeitungsgebuehr-Kosten tragen, wo sich noch nicht einmal jemand die Muehe machte, meine Adresse festzustellen , also den Fall zu "bearbeiten"??
sofern die Angaben unzutreffend sind, sollten Sie sich unmittelbar mit der Schufa in Verbindung setzen und nach § 35 BDSG
die Löschung verlangen.
Die Forderung wird, sofern sich auch dem Vertrag nichts anderes ergibt, was konkret zu prüfen ist, innerhalb von drei Jahren nach Fälligkeit verjährt sein, SOFERN nicht die Forderung rechtskräftig (z.B.) festgestellt wurden ist.
Hier sollten Sie -falls noch nicht geschehen- einem aktuellen Schufa-Ausdruck beantragen und dann damitund dem Handyvertrag sowie weiteren aussagekräftigen Unterlagen einen Rechtsanwalt aufsuchen, um die Löschung durchzusetzen.