Bewertung Arbeitszeugnis

23. November 2012 09:39 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Silke Jacobi

Antworten bitte nur von einem Anwalt für Arbeitsrecht!

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Entwurf seitens meines alten Arbeitgebers liegt vor. Ich bitte um entsprechende Bewertung und Benotung nach dem Schulnotensystem für folgende Bereiche:

- Gesamtnote
- Fachkenntnis
- Leistung
- Belastbarkeit
- Arbeitsweise
- Arbeitserfolg
- Verhalten

Welche Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge empfehlen Sie mir? Wie ist das Zeugnis gesamt-heitlich zu benoten? Auf den ersten Blick empfinde ich es als ein gutes Zeugnis, befürchte aber negative bzw. versteckte Aussagen. Besten Dank.

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Herr XY, geboren am …, war vom … bis zum … bei uns als … beschäftigt.

>> Aufgabenbeschreibung:
….
…..
….

Herr XY war stets im hohem Maße eigenmotiviert und realisierte sehr zielstrebig die gesetzten und selbstgesteckten Ziele. Er ist ein im positiven Sinne ehrgeiziger Mitarbeiter. Er war ein ausdauernder und sehr belastbarer Mitarbeiter, der auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen alle Aufgaben stets sehr gut bewältigte.

Herr XY wendete seine sehr guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in seinem Aufgabengebiet an. Er war ein gewissenhafter und eigenverantwortlicher arbeitender Mitarbeiter, der an neue Aufgaben planvoll heranging und diese systematisch erledigte. Die Arbeitsqualität von Herrn XY war konstant gut.

Seine Aufgaben waren im hohem Maße termingebunden. Er hat die vereinbarten Termine auch unter schwierigen Umständen stets eingehalten. Mit seinen Leistungen von Herrn XY waren unsere Kunden und wir stets voll zufrieden. Mit den Vorgesetzten und Kollegen ist er stets sehr gut zurechtgekommen. Unsere Geschäftspartner und Kunden gegenüber trat er stets zuvorkommend auf. Das Unternehmen wurde durch ihn stets gut repräsentiert.

Herr XY hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit erfüllt. Das Arbeitsverhältnis endete auf eigenen Wunsch von Herrn XY zum …

Wir danken Herrn XY für die gute Zusammenarbeit, bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen ihm auf seinem zukünftigen Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im auf Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Ersteinschätzung gern beanworte:

Das Zeugnis kann übersetzt in Schulnoten wie folgt bewertet werden:

Fachkenntnisse:
sehr gut; dies wird auch ausdrücklich so vom Arbeitgeber formuliert.

Leistung:
gut; Sie werden als gewissenhaft, motiviert und eigenverantwortlich beschrieben. Der Arbeitgeber und die Kunden waren stets sehr zufrieden mit der Leistung. Termine wurden von Ihnen selbst unter schwierigen Bedingungen zuverlässig eingehalten. Dies sind durchaus gute Bewertungen. Hier scheint mir allerdings die vom Arbeitgeber gewählte Reihenfolge "unsere Kunden und wir" vielleicht etwas ungeschickt.

Belastbarkeit:
gut; die Belastbarkeit wird ausdrücklich mit sehr belastbar beschrieben. Sie sind ausdauernd und kommen auch mit schwierigen Arbeitsbedingungen sehr gut zurecht. Auch unter Termindruck können Sie noch gute Arbeitserfolge zuverlässig erzielen.

Arbeitsweise:
gut; Ihre Arbeitsweise wird als gewissenhaft, eigenverantwortlich, planvoll und systematisch beschrieben. Das bedeutet, dass Sie in der Lage sind, Ihre Aufgaben zu organisieren und nach Dringlichkeiten zu unterscheiden. Gewissenhaftigkeit und Eigenverantwortlichkeit sind ebenfalls positive Bewertungen. Auch neue Aufgaben konnten Sie erledigen, was für Flexibilität spricht. Auch gelten Sie im positiven Sinne als ehrgeizig, das heißt, Sie zeigen Arbeitsbereitschaft und -einsatz.

Arbeitserfolg:
gut; hier führt der Arbeitgeber aus, dass Sie selbst in Stresssituationen die Aufgaben sehr gut bewältigen konnten. Darüber hinaus wird Ihre Arbeitsqualität als konstant gut beschrieben. "Stets zur vollen Zufriedenheit erfüllt" bedeutet ebenfalls eine gute Bewertung.

Verhalten:
gut; die Reihenfolge "mit Vorgesetzten und Kollegen" ist hier besonders wichtig und als gut zu bewerten. Sie haben das Unternehmen immer gut repräsentiert und verhielten sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden ebenfalls einwandfrei.

Die Gesamtnote drückt sich in der Beschreibung "stets zur vollen Zufriedenheit" aus. Dies entspricht der Note "gut".

In der Abschlussformulierung wird noch einmal die gute Zusammenarbeit mit Ihnen hervorgehoben und Ihr Ausscheiden bedauert. Auch dies sind positive Bewertungen, die unbedingt im Zeugnis enthalten sein sollten.

Ihr erster Eindruck eines guten Zeugnisses ist daher gerechtfertigt.

Wie oben bereits unter dem Punkt "Leistung" angemerkt, könnte man dort die Formulierung etwas geschickter wählen. Ein Formulierungsvorschlag wäre z. B.: Mit DEN Leistungen von Herrn XY waren unsere Kunden und wir GLEICHERMAßEn stets SEHR zufrieden.

Ferner sollten Sie natürlich darauf achten, dass das Zeugnis auf Geschäftspapier ausgestellt wird und natürlich frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern sein muss. Sie sollten zudem darauf achten, dass die Aufgabenbeschreibung vollständig ist und inbesondere auch die konkrete Stellenbezeichnung enthält.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Überblick verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin







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