Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes gerne wie folgt.
Vorneweg das Wichtigste:
Ich empfehle Ihnen, einen Verteidiger einzuschalten. Dieser (und nicht Sie persönlich) kann zunächst Akteneinsicht nehmen, § 147 Abs. 1 StPO
. Nur so können überhaupt der aktuelle Sachstand und die Beweislage vollständig und zuverlässig in Erfahrung gebracht werden.
Dann kann eine konkrete Beurteilung abgegeben werden. Anschließend - und sinnvoller Weise nur anschließend - kann dann eine Verteidigungsstrategie abgestimmt werden.
Im dem Zeitpunkt kann auch beurteilt werden, ob das Verfahren möglicher Weise mit einer Einstellung und damit ohne Strafe beendet werden kann.
Vorsorglich und allgemein gehalten zu einem möglichen Strafmaß:
Nach Ihrer Darstellung geht es um mehrere Taten in Tatmherheit, § 53 StGB
.
Für jede Tat ist zunächst auf eine Einzelstrafe zu erkennen. Anschließend erfolgt eine Gesamtstrafenbildung. Im Rahmen der Gesamtstrafenbildung werden die Einzelstrafen nicht zusammengerechnet. Allerdings ist die Gesamtstrafe höher als die höhere der beiden Einzelstrafen.
Betrug wird bestraft mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Die Strafzumessung erfolgt unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des Einzelfalls durch den Richter.
Negativ ist eine einschlägige Vorstrafe. Die Höhe des Schadens ist natürlich auch entscheidend (200,00 € eher gering).
Positiv zu berücksichtigen sind ein Geständnis und/oder eine Wiedergutmachung.
Es erscheint durchaus realistisch, dass es wenn auf eine Geldstrafe hinausläuft.
Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Hierzu dient das vorliegende Forum. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen.
Für Ihre Verteidigung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
13. November 2012
|
00:45
Antwort
vonRechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz