Sehr geehrter Ratsuchender,
zu den Schaden gehören dann alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, hier also unter anderem:
Verlust der Eigenheimzulage,
Zinsverluste,
MwSt-Erhöhung,
Mietzahlungen,
wobei allerdings dem Auftragnehmer ein Verschulden angelastet werden muss.
Daher wird es nun ganz wesentlich auf den Vertragstext ankommen, ob die den Unternehmer als Vertragspartner oder den Architekten oder ggfs. beide als Gesamtschuldner in Regreßnehmen können.
Hier sollten Sie sofort eine weitergehende Beratung vornehmen lassen, da diese Fragen auch für eine möglicherweise nich erforderliche Fristsetzung wichtig sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Herr Bohle,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Die Sache mit der MwSt. ist mir nicht klar, da doch der Zeitpunkt der Schlußrechnung für die MwSt. ausschlaggebend ist. Ich muß doch in jeden Fall, egal ob der Bau am 1.1. oder 30.5. fertig wird, die 19% bezahlen, oder??
mfg
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe dabei unterstellt, dass Sie nach Bauabschnitten zahlen und Teilzahlungen, die in 2006 angefallen wären, nun in 2007 mit erhöhter MwSt zu zahlen sind.
Wenn Sie erst am Schluß zahlen, ändert sich dann nichts, da haben Sie Recht.
Noch ein weiterer Tipp: Lassen Sie den Bau ggfs. durch einen Sachverständigen begleiten und diesen Teilgewerke untersuchen, um ggfs. verdeckte Mängel feststellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle