Kindesmutter will ins Ausland und droht Umgangsregel zu kippen

24. Oktober 2012 17:30 |
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Internationales Recht


Ich habe einen fast 6-jährigen Sohn, der in der Woche bei seiner Mutter (KM) ist, und drei von vier Wochenenden im Monat bei mir lebt (Freitagabend bis Sonntagabend). Am Freitagabend muss sie ihn vorbeibringen, ansonsten hole / bringe ich ihn (vereinbart in einem gerichtlichen Vergleich). Wir, KM und KV, leben im Rhein/Main-Gebiet.
Ich bin von der KM getrennt, seit der Kleine 1 ½ Jahre alt ist. Wir waren nie verheiratet. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Sie schlägt sich mit Aufstocker-Jobs durch oder ist arbeitslos, derzeit im Mutterschutz; erhält Unterhalt von mir in Höhe der Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle (abzüglich des halben Kindergeldes) für den Kleinen (Teile davon werden durch die ARGE kalkulatorisch „gepfändet").

Der Kleine und ich haben ein sehr inniges Verhältnis zueinander.

KM hat einen neuen Freund. Mit diesem hat sie nun ein Kind bekommen; im vergangenen Monat war die Geburt. Der neue Freund kommt aus den Niederlanden, beide wollen nun im Dezember dorthin ziehen. Sie will natürlich den Kleinen mitnehmen. Ihren älteren Sohn (14) will sie bei dessen Vater lassen. KM selbst ist Nicht-EU-Ausländerin ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.

Die KM hat mir das per SMS mitgeteilt und auch, dass ich ihn ja in den Ferien sehen könnte.

Ich hatte zwar früher erwogen, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen; habe es aber sein lassen, da ich die Erfolgsaussichten für sehr gering erachtet habe (diverse Urteile, die ich gelesen und kommentiert gefunden habe) . Außerdem hat das keine Konsequenzen für die geplante Umsiedlung.

Der Umgang und auch der Unterhalt sind einem „gerichtlichen Vergleich" geregelt. Wegen der großen Entfernung ist das bisherige Modell wohl nicht mehr realistisch (selbst, wenn ich dem zustimme, wird sie ihn mit Sicherheit nicht mehr zu mir bringen, wie bislang am Freitag üblich).

Sollte ich mich um ein neues Umgangsmodell bemühen, bei dem ich ihr etwa die wahrscheinlichen Kosten (Zug, Hotel) von meinem Einkommen abziehe und damit auch den Unterhaltsanspruch reduziere?

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