Arbeits-Zwischenzeugnis - Bitte Bewertung

24. Oktober 2012 12:52 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe ein Zwischenzeugnis erhalten, möchte aber vor dem finalen Unterzeichnen noch einmal eine Bewertung von Ihnen erhalten. Vielen Dank

Herrx geboren am x wohnhaft in x, trat zum x als Netzwerkadministrator in unser Unternehmen ein. Hier hat er Aufgabe in der zentralen x/ Systemadministration x. Herr x unterstützte von 2007 bis 2009 maßgeblich das Migrationprojekt auf das bestehende Microsoft Windows Netzwerk (Active Directory, Windows XP/Server 2003, ISA 2006 und Exchange 2003).

Die wesentlichen Aufgaben von Herrn x bestehen in der eigenverantwortlichen Bearbeitung folgender Tätigkeiten:

xxx

Herr xbesitzt ein überzeugendes, sehr fundiertes Fachwissen, das er stets sicher in der Praxis einsetzt und welches er mit viel privatem Engagement auf dem aktuellen Stand hält. Dadurch hat er sich besonders schnell in die jeweiligen Aufgabengebiete eingearbeitet. Herr xzeigt ein außerordentlich hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Motivation und Flexibilität.

Anhand seiner Fähigkeiten und Kenntnisse löst er seine Aufgaben stets sehr sicher und erfolgreich. Herr xhat ein gutes Gespür für das Wichtige und Wesentliche, arbeitet dabei immer zielgerichtet, methodisch und sehr gewissenhaft. Seine Projekte, welche er selbständig und eigenverantwortlich plant, durchführt und dokumentiert, zeichnen sich durch einen logischen Aufbau, überzeugende Schlussfolgerungen und einwandfreie Ergebnisse aus. Ein sehr gutes Analyse- und Urteilsvermögen gehört ebenso zu seinem Qualifikationsprofil wie Kreativität, Teamfähigkeit und Loyalität. Auch jenseits der geregelten Arbeitszeit setzt er sich erfolgreich zum Wohle des Unternehmens ein. Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Sein kollegiales und ausgleichendes Wesen sichert ihm stets ein sehr gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen. Er hat Freude am Umgang mit Kunden. Aufgrund seiner freundlichen und unkomplizierten Art ist er bei ihnen stets sehr beliebt und geschätzt.

Dieses Zeugnis wird auf Wunsch des Mitarbeiters ausgestellt.

Wir danken Herrn xfür seine wertvolle Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft sowie für die zukünftigen Aufgaben bei der xx alles erdenklich Gute.



Mit freundlichen Grüßen

24. Oktober 2012 | 13:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Herr Fragesteller,

bitte achten Sie zunächst auf die genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Diese sollte zur Vermeidung späterer Differenzen möglichst vollständig und korrekt sein.

Dies kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen.

Ansosten kann ich Ihnen zu diesem Zeugnis uneingeschränkt gratulieren.


Es handelt sich um ein sog. qualifiziertes Zeugnis, das die Kriterien Tätigkeitsbeschreibung, Verhaltensbeurteilung, Leistungsbeurteilung und die Schlussformulierung beinhaltet.

Die Tätigkeitsbeschreibung bezeichnet alle Funktionen die der Arbeitnehmer jemals im Betrieb wahrgenommen hat. Bei Führungskräften muss auch die Kompetenz und die Anzahl der ihm unterstellten Mitarbeiter benannt werden. Dies wollen Sie bitte nochmals prüfen.


Die Leistungsbeurteilung beinhaltet entweder eine verklausulierte Benotung oder aber eine konkrete Schulnote. In Ihrem Fall lässt die Klausel „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" die Note „sehr gut" erkennen.

Mit der Verhaltensbeurteilung (Führungsbeurteilung) wird das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Arbeitskollegen und Mitarbeitern beschrieben. Die Formulierung: „Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Arbeitskollegen, Mitarbeitern und Kunden war stets vorbildlich", ists am gebräuchlichsten und bezeichnet die Note sehr gut. Die in Ihrem Fall gewählte Formulierung „Sein kollegiales und ausgleichendes Wesen sichert ihm stets ein sehr gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen", würde ich aber ebenso bewerten.


Da Ihr Zeugnis auch die in solchen Fällen übliche Schlussformulierung „wir danken Herrn x für seine wertvolle Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft sowie für die zukünftigen Aufgaben bei der xx alles erdenklich Gute". beinhaltet, gibt es aus arbeitsrechtlicher Sicht nichts zu kritisieren.

In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich


Mit freundlichen Grüßen


Uwe Lange




Rechtsanwalt Uwe Lange
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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