Praktikumsgeld anrechenbar auf Kindesunterhalt?

| 23. Oktober 2012 13:58 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Hallo, meine 17jährige Tochter besucht eine 2jährige Berufsfachschule und muss für diese Ausbildung ein 6wöchiges Pflichtpraktikum absolvieren. Kann das Einkommen aus diesem Praktikum auf den Unterhalt angerechnet werden?
(Sie wohnt bei der Mutter, erhält Bafög und eben Unterhalt).

23. Oktober 2012 | 17:03

Antwort

von


(697)
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Nach den Unterhaltsleitlinien wird Einkommen im Zusammenhang mit einer Ausbildung auf den Unterhalt verrechnet. Da es sich um kein überobligatorisches Einkommen handelt. Jedoch werden von dem Einkommen notwendige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Praktikum (z.B. Fahrtkosten) abgesetzt und solange das Kind minderjährig ist, wird nur 1/2 des bereinigten Einkommens auf den Barunterhalt angerechnet.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..

Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
_____________________________

E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgeverfuegungen.info


Bewertung des Fragestellers 25. Oktober 2012 | 13:27

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Besser gehts vor Ort in der Kanzlei wohl auch nicht.
Und das alles innerhalb von 2 Stunden. Wirklich super!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Simone Sperling »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 25. Oktober 2012
5/5,0

Besser gehts vor Ort in der Kanzlei wohl auch nicht.
Und das alles innerhalb von 2 Stunden. Wirklich super!


ANTWORT VON

(697)

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Verkehrsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Inkasso, Fachanwalt Erbrecht