geringwertiger Ladendiebstahl - Eintrag ins Führungszeugnis?

8. Januar 2005 15:00 |
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Strafrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vorige Woche den Antrag auf ein Führungszeugnis gestellt. Nun meine Frage:
Im Juni 2002 habe ich in einer Kaufhalle ein kleines Kosmetikprodukt, Lidschatten im Wert von ca. 5,00 Euro, aus Versehen im Einkaufskorb liegen gelassen. Mir wurde dann ein Diebstahl dieses Produktes unterstellt und zur Anzeige gebracht. Das Verfahern wurde kurze Zeit später wegen Geringwertigkeit nach § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung eingestellt. Erscheint dieses Vorkommnis in meinem jetzt beantragten Führungszeugnis?

Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus und
freundliche Grüße

Hanni

Sehr geehrte(r) Anfragende(r),

da das Verfahren eingestellt wurde und Sie nicht verurteilt worden sind, erscheint die Angelegenheit NICHT im Führungszeugnis.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

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