Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Fragen gerne wie folgt:
Zu 1 und 3: Einen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung gibt es laut Gesetz nicht.
Die Kündigung z.B. von Dienstverhältnissen in § 621 BGB
ist eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung.
Mit anderen Worten: Die Kündigung muß dem Vertragspartner nur zugehen um rechtlich wirksam zu sein. Eine Bestätigung ist daher nicht erforderlich und somit gibt es auch keinen gesetzlichen Anspruch sie zu erhalten. Anders wäre die Sache nur zu bewerten, wenn ein entsprechender Anspruch in Ihrem Vertrag mit der Firma enthalten ist.
Wichtig ist bei der Kündigung alleine, daß Sie ggf. den Zugang nachweisen müssen.
Daher empfiehlt sich wenn Sie keine Bestätigung erhalten eine schriftliche Kündigung per Einschreiben/Rückschein, damit Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen können, falls der Vertragspartner die Kündigung nicht anerkennt bzw. bestreitet.
Damit beantwortet sich auch Ihrer Frage hinsichtlich der Zahlungspflicht: Wenn Sie eine Kündigung mit entsprechendem Nachweis an die Firma versandt haben, können Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist die Zahlung einstellen.
Zu 2: Hinsichtlich der Verwendung von Links im Internet gibt es inzwischen eine Vielzahl von Gerichtsurteilen.
Der Grundsatz lautet: Es ist generell erlaubt einen Link zu setzen, der auf eine andere Webseite verweist, auch ohne Zustimmung der betreffenden Webseite.
Voraussetzung ist allerdings, daß deutlich wird, es handelt sich nicht um ein eigenes Angebot (sonst kommt z.B. ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht in Betracht).
Weiterhin dürfen auch keine technischen Hindernisse umgangen werden (Stichwort: Beschränkter Zugang, Mitgliedschaft etc.).
Der Grundsatz lautet hier: Wenn Sie Ihre Webseite öffentlich machen, dann müssen Sie auch öffentliche Hinweise bzw. Links zu Ihrer Webseite hinnehmen.
Wenn die vorgenannten Regeln eingehalten werden, dann besteht leider keine Möglichkeit gegen die erwähnten Links der Firma vorzugehen.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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