Mehrwertsteuererhöhung und letzte Rate bei Kauf einer Immobilie

| 1. Dezember 2006 22:42 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


11:45

Wir haben im Juni 2004 einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in einem generalsanierten Haus abgeschlossen. Es sind inzwischen alle Raten ausser der letzten (3,5% nach vollständiger Fertigstellung) bezahlt. Aus verschiedenen Gründen zieht sich die vollständige Fertigstellung durch den Bauträger hin und es ist zu befürchten, dass die letzte Rate auch im Dezember 2006 nicht fällig wird. Nun meine Frage zur Mehrwertsteuererhöhung ab 1.1.2007:
Im Vertag gibt es den Passus:
Im Kaufpreis nicht enthalten sind:
a)....
b)....
c) Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer über den derzeitigen Steuersatz hinaus aus den nach der Steuererhöhung fälligen Raten.

Wie errechnet sich aufgrund dieses Passus die letzte Rate ab 1.1.2007 bei einem Kaufpreis von fiktiven Euro 200000?
Vielen Dank!

1. Dezember 2006 | 23:32

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

der Netto-Betrag beträgt € 7.000 (200.000 * 0,035).

Die darauf entfallende Mehrwert-Steuer berechnet sich nach dem Tag, an dem die entsprechende Leistung erbracht wurde.

Wenn Sie also nur die Wohnung gekauft und bereits übereignet erhalten haben und eine entsprechende Rechnung bereits empfangen haben, so beträgt die Steuer 16 %.

Wenn Sie jedoch Empfänger der Sanierungsleistungen sind und diese Sanierungsleistungen sich bis in das nächste Jahr hinziehen, so beträgt der Steuersatz 19 %.

Vielleicht könnten Sie kurz mitteilen, ob Sie bereits eine Rechnung erhalten haben und was genau dadrin stand bzw. was genau der Vertragsgegenstand ist.

Bitte benutzen Sie hierfür und bei sonstigem Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


Rückfrage vom Fragesteller 2. Dezember 2006 | 12:47

Guten Tag und vielen Dank für Ihre erste Antwort. Hier noch Details: wir haben bereits Rechnungen für Rate 1-6 erhalten. Lediglich die 7. Rate fehlt, da noch keine vollständige Fertigstellung/Bauabnahme erfolgt ist. Auf den mir vorliegenden Rechnungen ist kein Mehrwehrtsteuersatz ausgewiesen, lediglich ein Betrag in Euro, der dem entsprechenden Prozentsatz (nach Makler- und Bauverordnung) entspricht.
Weiterhin heisst es im Vertrag "Der Kaufpreis ist ein Festpreis und beträgt für den bezugsfertigen Kaufgegenstand xxx Euro für das Wohnungseigentum Nr. x. Danach kommt der Passus "im Kaufpreis nicht enthalten sind..." siehe oben. Da in keiner der Rechnungen und auch im Kaufvertrag die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist, bin ich unsicher ob die Erhöhung überhaupt eine Auswirkung hat.

Schönes Wochenende.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Dezember 2006 | 11:45

Werte Ratsuchende,

ich verstehe Sie dahingehend, daß Sie bereits sechs Raten gezahlt haben und die jeweiligen Bauabschnitte geleistet und von Ihnen abgenommen wurden.

Lediglich die siebte Rate fehlt noch, weil der letzte Bauabschnitt noch nicht voll geleistet wurde.

Danach gilt für die letzte Rate, sofern die Fertigstellung im nächsten Jahr erfolgt, ein Umsatzsteuersatz von 19%.

Ich rege an, die bereits ausgestellten Rechnungen zu reklamieren und die Ausweisung von Umsatzsteuer zu fordern.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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Ich bin leider so schlau wie vorher. Ich weiss immer noch nicht, wie sich die letzte Rate konkret errechnet und völlig unklar ist mir inwiefern mir als Privatmann ein Ausweisen des Umsatzsteuersatzes nützen soll. Schade.

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