Gehaltsabrechnung - Kann eine Zeitarbeitsfirma ausgezahltes Gehalt zurückfordern?

| 11. August 2012 21:42 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


22:27

Guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner Gehaltsabrechnung.

Bis zum 15.06.2012 habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Heute schreibt mir diese Firma, dass ich rund 157 Euro zu viel erhalten habe. Damit ich nicht in Schwierigkeiten komme, sie weitergehende Schritte einleiten müssten, soll ich bis zum 17.08.12 den genannten Betrag auf das Konto der Firma überweisen. Dem Schreiben lag eine Probeabrechnung vom Juni und Juli 2012 mit bei, wo lediglich zu ersehen ist, dass die rund 157 Euro nun mehr bei den steuerrechtlichen Abzügen stehen.

Bei meiner Endabrechnung, die ich nach dem Ausscheiden erhalten habe, standen die 157 Euro nicht mit bei.

Mir kommt das sehr seltsam vor. Vor allem, warum ich nach 2 Monaten zur Kasse gebeten werde.

Die Endabrechnung beinhaltete den Arbeitslohn für einen halben Monat, den ausgezahlten Urlaubsanspruch sowie geleistete Überstunden.

Ich habe von dem gezahlten Gehalt im Anschluss für 540 Euro Kontaktlinsen benötigt (Rechnung vorhanden) und bezog danach Arbeitslosengeld.

Der geforderte Betrag liegt mir zurzeit nicht vor.

Ich fühle mich durch das Schreiben dieser Firma massiv unter Druck gesetzt und genötigt innerhalb einer Woche die offene Forderung zu begleichen mit dem Vermerk, damit ich nicht in Schwierigkeiten komme und sie weitergehende Schritte einleiten müssten.

Wer ist denn für die steuerrechtlichen Abzüge und die Sozialabgaben verantwortlich? Doch nicht ich als Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Steuern und die Abgaben zur Sozialversicherung korrekt abgeführt werden.

Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

11. August 2012 | 22:00

Antwort

von


(1249)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Wenn aufgrund der Probeabrechnung klar ist, dass die Firma einen Abrechnungsfehler gemacht hat, müssen Sie das Geld erstatten.

Anderenfalls aber nicht. Die Firma muss erstmal nachweisen, dass und inwieweit ein Fehler gemacht wurde.

Darüber hinaus kommt es darauf an, ob in Ihrem Arbeitsvertrag sogenannte Ausschlussfristen geregelt sind.

Schauen Sie da mal nach. Meist ist soetwas geregelt und man hat nur ein bis zwei Monate nach Beendigung Zeit, bestimmte Ansprüche geltend zu machen.

Ggf. ist die Firma schon verspätet mit ihrer Forderung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 11. August 2012 | 22:14

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Die Probeabrechnung ist mir absolut nicht klar, denn ich bin kein Steuerberater. Ich müsste jetzt hier erstmal alles genau aufrechnen.

Ich werde mir meinen Arbeitsvertrag genau durchlesen, ob dort Ausschlussfristen geregelt sind.

Auf jeden Fall bin ich jetzt erleichtert und auch etwas schlauer, in wieweit ich mich verhalten soll.

Haben Sie vielen Dank.





Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. August 2012 | 22:27



Sehr gern, alles Gute.

Bewertung des Fragestellers 11. August 2012 | 22:25

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