erbteilung - wer bezahlt Pflege

| 19. November 2006 16:53 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
nachdem mein Vater vor 6 Monaten verstorben ist, haben meine Mutter und ich zu je gleichen Teilen ein Häuschen geerbt ( Wert mit Grundstück ca. 80.000 Euro). Meine Frage: Falls meine Mutter ein Pflegefall wird bzw. wenn sie irgendwann in ein Altenheim geht wird dann nur ihr Anteil dafür hergenommen oder muss ich meine geerbten 50% auch abgeben?

19. November 2006 | 16:58

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sollte Ihre Mutter zum Pflegefall werden, hat diese bevor man Sie auf Unterhalt gem. § 1601 BGB in Anspruch nehmen könnte, ihr eigenes Vermögen für ungedeckte Heimkosten (der Teil, der nicht über Rente oder Pflegeversicherungsleistungen gesichert ist) einzusetzen. Allerdings ist hierfür womöglich das geerbte Häuschen zu verkaufen. Sie sind jedenfalls erst dann zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, wenn Ihre Mutter vermögenslos ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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