Fristgerechte Kündigung, Gehalt stark gekürzt

28. Juni 2012 11:05 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Maike Domke

Guten Tag,

während der Probezeit habe ich eine fristgerechte Kündigung zum 30.06.12 erhalten. Anstelle meines mir zustehenden Grundgehalts (ich arbeite als Flugbegleiterin, bin aber zu keinem Einsatz mehr gerufen worden), habe ich einen Bruchteil davon erhalten, es wurde nur bis zum 08.06.12 abgerechnet. In der Kündigungen stehen keinerlei Hinweise darauf oder Einschränkungen und es gibt auch sonst keine plausible Erklärung dafür.

Von Seiten der Gesellschaft hieß es: "...da Sie sich nicht mehr gemeldet haben." Es gab aber auch nichts, worauf ich mich hätte melden sollen. Bereits im Monat zuvor wurde mein Gehalt etwas gekürzt, als ich mich beschwert hatte, wurde es erst überwiesen. Daraufhin hatte ich eine Mail erhalten, dass der Betrag überwiesen wurde. Darauf habe ich mich nicht mehr gemeldet, weil ja dann alles klar war für mich. Es wurde mir auch kein weiterer Dienstplan zugeschickt oder angerufen.

Da ich nicht im Rechtsschutz bin, weiß ich gerade nicht, wie ich mich weiter verhalten soll und bitte um Hilfestellung diesbezüglich.

Zum Einen sieht es dann diesen Monat finanziell sehr knapp aus, zum Anderen fließt der geringe Betrag ja auch in mein Arbeitslosengeld ein.

Vielen Dank.

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Ich nehme an, Ihr Gehalt als Flugbegleiterin berechnet sich aus einem Grundgehalt und Schichtzulagen, die Sie nur erhalten, wenn Sie tatsächlich fliegen.

Das Greundgehalt steht Ihnen natürlich auch dann zu, wenn Sie nicht eingesetzt werden und zwar in voller Höhe bis zum Ende der Beschäftigung. Gegen eine Kündigung in der Probezeit kann man nur schwer vorgehen, allerdings muss der Betriebsrat gehört werden. Nach § 102 BetrVG ist der Betriensrat vor jeder Kündigung zu hören. Ist dies nicht geschehen, wofür der Arbeitgeber die Beweislast trägt, ist die Kündigung unwirksam.

Ich würde Ihnen daher aufgrund der Kündigung, die möglichweise unwirksam ist sowie aufgrund des ausstehenden Lohnes entweder selbst eine Klage beim Arbeitsgericht zu Protokolle geben oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es Prozeßkostenhilfe.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER