ALG II und Vermögens. bzw. Einkommenszuwachs aus Erbanteil.

8. November 2006 00:33 |
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Sozialrecht


1993 habe ich den Anteil an einer Immobilie geerbt. Auf das Haus und den Ertrag war jedoch bisher wegen jüdischer Rückübertragungsansprüche kein Zugriff möglich. Inzwischen hat die „Claims Conference“ der Erbengemeinschaft einen Vergleich angeboten.

Da ich inzwischen ALG II bekomme, gehe ich davon aus, dass mir vorübergehend kein ALGII mehr gewährt wird und dass man mir vorrechnen wird wie lange ich meinen Lebensunterhalt von dem „Einkommen“ das sich aus diesem Vergleich für mich ergibt, bestreiten muss bevor ich wieder Anspruch auf ALG II anmelden kann.

Für mich ergeben sich aus diesem Sachverhalt folgende Fragen:

- Kann ich von dem Betrag die 150,-€ Altersvorsorge pro Lebensjahr abziehen ?
- Ändere ich die Situation in dem ich vor Auszahlung bzw. Überweisung des Vergleichsbetrages meinen ALG II Bezug beende und dann für mehrere Monate ( 2-3 ? ) pausiere ?
- Wie verhält es sich mit der unterschiedlichen Bewertung des Betrages als Einkommen oder als Vermögen ?
- Was kann ich unternehmen um mir den Vergleichsbetrag zu sichern ?

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