Sehr geehrte Ratsuchende,
die Schwangerschaft wirkt sich auf den Bezug von ALG I nicht aus.
Bis zum Begin des Mutterschutzes bekommen Sie daher ALG I, es sein denn, Sie wären zwischenzeitlich aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig. Dann beziehen Sie aber die Leistungen von der Krankenkasse.
Da Ihnen als Schwangere auch Sonderleistungen zustehen könnten, können Sie die Schwangerschaft durchaus mitteilen. Sie sollten dieses auch unter dem Aspekt tun, dass der Fallbearbeiter auch weiß, dass es Ihnen kaum möglich sein wird, während der Schwangerschaft eine andere Beschäftigung zu finden.
Bis zum Ende des Mutterschutzes sind Sie krankenversichert. Also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. In der Zeit beziehen Sie auch Mutterschaftsgeld und sind krankenversichert.
Rein vorsorglich lassen Sie sich dieses bitte schriftlich von der Krankenkasse auch bestätigen.
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Sie hingegen nicht, da Sie nicht berufstätig sind; auch nicht in Teilzeit.
Ab Geburt des Kindes können Sie dann aber Elterngeld beantragen. In diesem Fall müssen Sie auch mit der Krankenkasse Rücksprache nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Das heißt nach dem Mutterschutz bin ich nicht mehr kostenlos krankenversichert? Wenn ich Elterngeld beziehe, bin ich dann nicht krankenversichert? Vielen Dank
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie sind grundsätzlich auch bei Bezug des Elterngeldes beitragsfrei krankenversichert.
Es ist aber immer ratsam, rechtzeitig mit ihrer Krankenkasse zu sprechen; dieses gilt insbesondere, weil die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld erst ab 01.01.2007 zum Tragen kommen. Sprechen Sie also rechtzeitig mit Ihrer Krankenversicherung und lasen Sie sich die Weiterversicherung bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle