Sehr geehrter Ratsuchender,
tatsächlich dürfte sich die 5-Jahres Frist auf die von Ihnen angeführte Beitrittserklärung beziehen.
Die Regelung besagt, dass der jeweilige Jahresbetrag erst nach fünf Jahren ab dem Jahr der Einzahlung der Rückzahlung unterliegt.
Haben Sie also z. B. im Jahre 2000 monatlich Ihren Beitrag geleistet, so müssen Sie bis zum Jahr 2006 warten bis der Betrag an Sie ausgezahlt wird, denn "gem. § 12 des Stillen Gesellschaftsvertrags" wird "das der Jahr der Begründung des jährlichen Anteils mitgerechnet". Also wird bei der 6-Jahres Frist das Jahr mitgerechnet, in dem Sie den Beitrag erbracht haben - also 2000.
Danach ist der Anspruch auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens jeweils 5 Jahre nach dem Jahr fällig, in dem Sie den Beitrag monatlich erbracht haben.
Seltsam erscheint, dass Sie schreiben, der Vertrag sei Ihnen nicht ausgehändigt worden. Schließlich müssen Sie ihn doch unterschrieben haben, um stiller Gesellschafter zu werden. Daher möchte ich Ihnen empfehlen Ihre Unterlagen noch einmal durch zu sehen.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage zunächst zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg
Hein & Krajewski Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
durch RA Dipl.-Jur. Thomas R. Krajewski
Standort Hamburg:
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Securenta AG
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Gesellschaftsrecht
Ich bin am 01.05.1988 der Securenta AG als stiller Gesellschafter beigetreten. Ich zahlte monatl. Beiträge bis zum 01.01.1997. Meine Beteiligung habe ich am 24.02.01 zum 31.12.01 gekündigt. Im August 2006 wurde mir nach zahlreichen Verzögerungsschreiben mein Auseinandersetzungsguthaben berechnet. Es wurde mir jedoch auch mitgeteilt, die Sec. AG habe 5 Jahre Zeit, das Guthaben zurückzuzahlen. In meiner Beitrittserklärung habe ich folgende - für mich nicht verständliche - Formulierung gefunden: Jede nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz geförderte stille Beteiligung (= Jahresbetrag) unterliegt selbständig für sich der vertraglichen Rückzahlungs- und Verfügungssperrfrist von 6 Jahren, wobei gem. § 12 des Stillen Gesellschaftsvertrags (wurde mir nicht ausgehändigt) das Jahr der Begründung des jährl. Anteils mitgerechnet wird.Hat die Securenta AG diese Frist gemeint? Wann ist dann der Anspruch auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens fällig?
Gesellschafter Beteiligung
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Sehr gut verständliche Antwort.
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