Sehr geehrter Fragender,
ersteinmal vorausschickend: unter Gewerbetreibenden gibt es tatsächlich kein Widerrufsrecht, denn dieses steht nur Verbrauchern zu. Wenn Sie also gewerblich die Ware erworben haben, steht Ihnen das Widerrufsrecht nicht zu! Sie haben dann nur die üblichen Gewährleistungsrechte.
Das ist aber hier nicht das Problem:
Sie haben eine sehr kurze Fristsetzung zur Beantwortung des Schreibens des Anwaltes erhalten. Ich halte diese Frist auch für sehr kurz, aber nicht unüblich.
Wenn Sie das Schreiben vom 20.4. nicht erhalten haben, ändert das nichts an der Tatsache, dass der Gegner einen Anspruch - sofern dieser berechtigt wäre - worauf ich gleich komme - anwaltlich durchsetzen kann. Es bedarf keiner Mahnung durch den Gegner selber.
Dieser darf sich zur Durchsetzung seiner Rechte eines Rechtsanwaltes bedienen.
Zu den Fragen 3-5 kann ich sagen, dass von hier aus nicht konkret beantwortet werden kann, wie Sie sich konkret verhalten sollen, hierzu wäre die Einsichtnahme in den Schriftsatz der Gegenseite notwendig.
Ich möchte jedoch pauschal sagen, dass eine Bewertung nur dann zurückgenommen werden muss, wenn diese nachweislich falsch ist. War der Gegner unfreundlich zu Ihnen, aggressiv oder ignorant, so handelt es sich um Tatsachen, die z.B. per Mails nachweisbar wären.
Anders sieht es mit der Rückerstattung aus, die er ja zu Recht verweigert hat, wenn Sie sich nur auf ein Widerrufsrecht berufen haben (und nicht wegen anderer Gründe) - siehe meine Einleitung.
Ob der Streitwert zu hoch ist, hängt im Einzelfall davon ab, wie groß ihre beiden Unternehmen sind, wie wichtig diese Abmahnung ist etc.
Allerdings sehe ich folgende Anknüpfungspunkte:
- ggf. sind nicht alle Bewertungen falsch und damit nicht abmahnfähig
- ggf. kann der Streitwert reduziert werden.
dies reduziert dann auch die gegnerischen Anwaltskosten
Daher dürfen Sie auf keinen Fall die Unterlassungserklärung so abgeben, wie diese formuliert ist.
Sie dürfen aber auch auf keinen Fall das Schreiben ignorieren, da sonst eine einstweilige Verfügung über das Gericht drohen könnte, die dann teuer werden kann.
Ich rate Ihnen daher Folgendes:
Holen Sie sich schnellstmöglichst Hilfe bei einem Rechtsanwalt, der das Schreiben sich durchliest und die Unterlassungserklärung abwandelt und mit der Gegenseite verhandelt.
Gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter. Wir haben hier schon viele Mandanten vertreten, die ähnliche Probleme hatten.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe
Abmahnung wegen negativer Bewertungen?!?
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Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Folgendes Problem:
Ich verkaufe gewerblich Schuhe auf Ebay. Von diesem Account kaufte ich 3 Fahrradsättel und 4 Lenkergriffe-Sets bei einem anderen gewerblichen Händler.
Ich verkaufe auch hin und wieder einen gebrauchten Fahrrad, allerdings von einem andren Account.
Ich sendete diese Artikel zurück und wiederrief den Kauf. Der Verkäufer verneinte eine Rückerstattung, den aus seiner Sicht gäbe es unter den Gewerbetreibenden keinen Wiederrufsrecht. Da unsere Ebayaccounts in Unterschiedlichen Branchen angesiedelt sind, teilte ich seine Meinung nicht.
Es folgten ein paar böse Emails mit gegenseitigem Androhen von rechtlichen Konsequenzen.
Letztendlich entschied ich mich dafür den Paypal-Käuferschutz an Anspruch zu nehmen, den Verkäufer negativ zu bewerten und einfach mal abzuwarten wie sich Ebay bzw. Paypal entscheidet. Um den Druck auf den Verkäufer zu erhöhen verteilte ich vier negative Bewertungen über einen Zeitraum von einer Woche.
17.04 sehr unfreundlich
18.04 verweigert Rückerstattung
19.04 man wird oft ignoriert
24.04 nicht kulant, aggressiv, nicht empfehlenswert
Am 17.04 setzte mir der Verkäufer eine Frist via Email zum 19.04. Innerhalb dieser Frist sollte ich die Bewertung (die Erste) entfernen, ansonsten würde die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben.
Ich ignorierte diese Frist, denn eine rechtliche Auseinandersetzung wegen einer negativen Bewertung hielt ich für zu etwas weit her geholt.
Heute am 05.05.12 bekam ich einen Brief von einer Anwaltskanzlei. Es heißt, da ich auf das Schreiben vom 20.4 nicht reagiert habe wird von mir nun bis spätestens zum 11.05 eine Unterlassungserklärung gefordert.
Genauer Wortlaut:
"Unser Schreiben vom 20.04 aufgreifend, fordern wir Sie im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung auf, die streitgegenständlichen Bewertungen bei Ebay zu entfernen.
Mit diesem Verhalten verstoßen Sie gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs nach § 3 UWG
, denn Ihre als Mitbewerber unseres Mandanten abgegebenen Bewertungen stellen eine Herabsetzung und Verunglimpfung nach § 4 Nr. 7 UWG
dar."
Das erwähnte Schreiben von 20.04 habe ich nie erhalten.
In der Unterlassungserklärung habe ich vier Punkte zu akzeptieren
1) Es zu unterlassen im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit auf Ebay Bewertungen zum Nachteil des Gegners wie folgt abzugeben: (Auflistung der vier negativen Bewertungen)
2) Die Bewertungen zu entfernen
3) Bei Wiederhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen
4) Verpflichtung zur Erstattung der Kosten an die gegnerische Kanzlei aus einem Streitwert von 10000 Euro
Meine Fragen:
1) Sind die genannten Fristsetzungen überhaupt zulässig?
2) Gehe ich recht in der Annahme, da ich das Schreiben vom 20.04 überhaupt nicht bekam, dass die Aufforderung zu Unterlassung als gegenstandslos angesehen werden kann?
3) Soll ich unter Umständen eine gerichtliche Auseinandersetzung befürchten/reskieren?
4) Kann mich der Gegner überhaupt wettbewerbrechtlich belangen?
5) Sind 10000,- Euro als Streitwert überhaupt annehmbar?
Danke im Voraus.
eBay eBay Euro Unterlassungserklärung