Guten Morgen,
wenn das Kindergeld an Sie ausgezahlt worden ist, sind auch nur Sie Schuldner einer etwaigen Rückforderung. Ihrer Frau kann damit nichts passieren, sie ist keine Schuldnerin. Der Grundbesitz kann (muß) damit auch nicht angetastet werden, da er Eigentum Ihrer Frau ist.
Ob Ihre Frau bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrages mit berücksichtigt wird als unterhaltsberechtigte Person hängt von zwei Umständen ab. Erstens ist das Einkommen Ihrer Frau wichtig. Wenn Ihre Frau derart viel verdient, daß Sie Ihnen gegenüber keinen Unterhaltsanspruch mehr hätte, fällt Sie automatisch weg. Zweitens muß auch tatsächlich eine aktuelle Unterhaltsleistung erfolgen. Dies geschieht in der Regel ja im Wege des sogenannten Naturalunterhaltes, d.h. durch die Zuverfügungstellung von Nahrung, Wohnung etc. Wenn Ihre Frau dauerhaft in Thailand lebt, wird diese Möglichkeit ausscheiden. Eine Berücksichtigung ist dann nur möglich, wenn Sie auch tatsächlich und nachweislich Unterhalt leisten.
Ich gehe davon aus, daß unterhaltsberechtigte Kinder nicht anzurechnen sind. Dies würde bei einem Nettoeinkommen von 2.400 EUR bedeuten, daß 1.029,- EUR gepfändet werden könnten, bei Berücksichtigung Ihrer Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person würde dieser Betrag sich auf 560,00 EUR reduzieren.
Ich entnehme Ihrer Schilderung, daß eine Pfändung zumindest noch nicht ansteht. Ich empfehle Ihnen deshalb, sofern die Forderung zu Recht besteht, sich mit der Behörde in Verbindung zu setzen, um ggf. eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Erfahrungsgemäß ist dies meistens problemlos möglich, wenn sich die Ratenzahlung in einem angemessenen Verhältnis zu der zu tilgenden Schuld bewegt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
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Guten Morgen !
Ich habe noch eine Nachfrage.
Meine thailaendische Ehefrau hat kein Einkommen,sie arbeitet nicht, da sie durch Arbeit auf dem Bau und auf dem Reisfeld sich die Beine kaputt gemacht hat. Sie ist 42 Jahre. Ich uebersende jeden Monat nachweislich auf unser gemeinsames Konto von Deutschland aus( Ehefrau und Ehemann )ca. 1000 Euro mit dem Hinweis " Unterstuetzung ".
Reicht das aus,damit bei einer Pfaendung der Pension, meine Ehefrau als "Unterhaltspflichtige Person "definiert werden kann und ich somit mit einer reduzierten Pfaendung rechnen kann.
Fuer Ihre Bemuehungen bedanke ich mich und wuensche ein frohes Neues Jahr.
Guten Morgen,
wenn regelmäßig Zahlungen an Ihre Ehefrau geleistet werden und diese kein eigenes Einkommen hat, ist sie unterhaltsberechtigte Person und wird damit auch bei der Berechnung der Pfändungsfreibeträge berücksichtigt.
Freundliche Grüße
Michael Weiß